10.07.2007

Bundeskartellamt stellt Tätigkeitsbericht für 2005/2006 vor

Deutschland
Bundeskartellamt
Tätigkeitsbericht 2005/2006

https://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/publikationen/Taetigkeitsbericht.php
Aus dem am 10.07.2007 vorgestellten Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes geht hervor, dass das Amt seinen Kampf gegen Kartelle in den Jahren 2005 und 2006 deutlich intensiviert hat. Insoweit wird die Schaffung einer reinen Kartellabteilung als Erfolg gewertet als auch, dass fortan aufgrund der 7. GWB Novelle und der von der Kommission im September 2006 erlassenen Bußgeldleitlinien höhere Bußgelder verhängt werden können.

Besonders hervorgehoben im Tätigkeitsbericht 2005/2006 werden auch die Erfolge der Bonusregelungen, die im März 2006 noch einmal überarbeitet worden waren. Die Bonusregelungen sehen vor, dass geständigen Kartellbeteiligten unter bestimmten Voraussetzungen Geldbußen vollständig oder wenigstens teilweise erlassen werden. Im Berichtszeitraum sei es zu einem deutlichen Anstieg der Bonusfälle gekommen (insgesamt gingen 76 Anträge ein, die 19 unterschiedliche Verfahren betrafen), weshalb sich die Regelungen als ein durchaus wirksames Bekämpfungsmittel erwiesen haben.

Neben der Kartellbekämpfung hat jedoch auch die Arbeit in der Missbrauchsaufsicht an Bedeutung zugenommen. Aus dem Tätigkeitsbericht geht hervor, dass in den Jahren 2005 und 2006 diesbezüglich 121 Verfahren eingeleitet wurden.

Der deutliche Zuwachs bei Unternehmenszusammenschlüssen (mit 3156 Zusammenschlussvorhaben lag die Zahl um 738 höher als im vorigen Berichtszeitraum) wird vom Bundeskartellamt insofern als positiv bewertet, als dass sie als ein Abbild der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zu betrachten seien.

Im Bereich des Vergaberechts hat sich die Lage etwas entspannt. Nach dem Höchststand im Jahre 2004 mit 225 Verfahren haben sich die Anträge im aktuellen Berichtszeitraum bei 170 pro Jahr angesiedelt.

Im Tätigkeitsbericht 2005/2006 wird auch Stellung zur Lage im Strom- und Gasmarkt bezogen. Die derzeitige wettbewerbliche Lage wird dabei weiterhin vom Bundeskartellamt als unbefriedigend eingestuft. Insoweit wird aber die von der Bundesregierung geplante Novellierung des GWB begrüßt, die eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht im Rahmen der Energiewirtschaft bedeuten würde. Das Bundeskartellamt sieht in diesem Bereich jedoch weiterhin erhöhten Handlungsbedarf.