04.12.2006

Verbändeanhörung im BMWi am 27. 11. 2006 zum GWB-Referentenentwurf (Bekämpfung von Preismissbräuchen)

Deutschland

GWB
Energierecht
Lebensmittelhandel

Am 27. November 2006 fand im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine Verbändeanhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels (noch nicht endgültig ressortabgestimmter Referentenentwurf) statt, an der auch der BDI teilgenommen hat.

Einleitend stellte Herr Dr. Marx (Leiter Unterabteilung IB) kurz den politischen Zusammenhang dar. Der Entwurf des § 29 GWB sei Teil eines umfangreicheren Maßnahmenpakets; dazu gehöre auch die bereits angekündigte Kraftwerksanschlussverordnung.

Teil: Energieversorgung

Die eingeladenen Verbände sollten auf Bitten des BMWi ihre Ausführungen im Wesentlichen anhand folgender drei Themenbereiche strukturieren:

Die Verbände der energieverbrauchenden Wirtschaft und der Haushaltskunden (VIK, vzbz, Wirtschaftsvereinigung Metalle, VCI) unterstützten den Entwurf des BMWi. Sie stuften den Handlungsbedarf als sehr dringlich ein. Auf dem Stromerzeugungsmarkt habe sich ein enges Oligopol herausgebildet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien geeignet, die Verbraucher zu entlasten und faire Standortbedingungen zu schaffen. Dabei legte die Wirtschaftsvereinigung Metalle neben dem Befund, dass bisherige kartellrechtliche Instrumente nicht griffen, besonderen Wert auf eine Verfahrensbeschleunigung. Der VCI sprach sich dafür aus, dass die in § 29 Satz 1 Nr. 2 GWB-E angesprochenen Kosten sich auf kurzfristige Grenzkosten beziehen sollten, plädierte darüber hinaus auch für eine Befristung des § 29 GWB und Konkretisierung.

Der Verband der deutschen Gas- und Stromhändler (EFET Deutschland) sah keinen Handlungsbedarf für eine Änderung des GWB. Die Lösung, ein niedriges Strompreisniveau zu erhalten, läge im Ausbau von Kraftwerkskapazitäten und im Ausbau des grenzüberschreitenden Handels.

Die Verbände der Energiewirtschaft (VDEW, VRE, BGW, VKU) warnten hingegen vor der Verschärfung der Missbrauchsaufsicht. Sie sahen das Gesetzesvorhaben als kontraproduktiv für die Stimulierung des Wettbewerbs an. Neue Energieanbieter könnten sich auf Strompreismärkten, deren Preisentwicklung künstlich niedrig gehalten würde, nicht behaupten, weshalb die gegenwärtigen Marktstrukturen eher noch verfestigt würden. Die gegenwärtige Situation sei auch durch die Preissteigerungen bei den Energieträgern begründet und europaweit vorhanden. Die Fassung von § 29 GWB-E sei darüber hinaus aufgrund der unklaren Definitionen mit zahlreichen Rechtsunsicherheiten behaftet. Preismissbräuchen könne man mit dem gegenwärtigen Instrumentarium entgegentreten. Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass § 29 GWB-E zum Vorbild für andere Branchen und damit zu einem allgemeinen Instrument des Kartellrechts werde. § 19 GWB reiche ordnungspolitisch aus.