09.03.2006
USA: FTC erleichtert Hauptprüfverfahren in der Fusionskontrolle
USA
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https://www.ftc.gov/opa/2006/02/mergers_process.htm |
Mrs. Deborah P. Majoras, die Vorsitzende der Federal Trade Commission, hat am 16. Februar Änderungen des Hauptprüfverfahrens (second request) verkündet. Sie gelten für alle Anmeldungen, die vom 17. Februar 2006 an bei der FTC eingereicht worden sind. Die Ankündigung von Mrs. Majoras (31 Seiten) ist auf der Website zu finden. Sie stellt den Hintergrund der Änderungen dar und bringt den genauen Wortlaut der Verfahrensregeln, die sich die FTC jetzt gegeben hat.
Schon seit einiger Zeit hat eine Merger Process Task Force der FTC die in der Wettbewerbsbehörde praktizierte Prüfung von Zusammenschlüssen durchleuchtet. Die jetzt beschlossenen Neuerungen sind der erste Schritt, dem weitere folgen sollen.
Die Fusionskontrolle in den USA beruht auf dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976. Zusammenschlüsse, die unter dieses Gesetz fallen, müssen entweder bei der FTC oder dem Department of Justice angemeldet werden, wobei die beiden Behörden eine informelle Aufteilung nach Industriezweigen vereinbart haben (FTC ist danach unter anderem für Arzneimittel, Öl und Gas, Computer-Hardware und bestimmte Lebensmittel zuständig).
Die Parteien dürfen einen Zusammenschluss erst 30 Tage nach der Anmeldung vollziehen (initial waiting period). Innerhalb dieser Frist werden rund 95 Prozent der angemeldeten Fusionen von den Wettbewerbsbehörden freigegeben. In den übrigen Fällen kommt es zu einem eingehenden Prüfverfahren (second request). Zwischen 1998 und 2005 betraf dies zwischen 2 und 4,1 Prozent der Anmeldungen (= 15 bis 46 Fälle jährlich). Ein „second request“ endet in der Mehrzahl der Fälle mit einer gerichtlichen Anfechtung der Fusion, einer consent order oder einer anderen Modifikation des Zusammenschlusses.
Seit Jahren klagen Unternehmen und Anwälte über die hohen finanziellen und zeitlichen Belastungen, die mit einem second request verbunden sind. Sie sind – bei unverändertem Gesetzeswortlaut – auf zwei Umstände zurückzuführen: einen veränderten Prüfungsstandard der Behörden (ökonomische Analysen, die viel Datenmaterial verlangen, statt Abstellen auf strukturelle Faktoren wie Marktanteile) und auf den technischen Fortschritt, der dazu geführt hat, dass in den Unternehmen viel mehr Daten generiert und aufbewahrt (und dann eben auch von den Behörden angefordert) werden.
Hier setzen die Änderungen an. Sie sollen vor allem die Flut der Dokumente eindämmen, die auch für die Wettbewerbsbehörden zu einem großen Problem geworden sind. Die Qualität des Prüfverfahrens darf darunter aber nicht leiden, sondern es geht nicht zuletzt um eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen der FTC und den Beteiligten.
Die Änderungen sind sehr detailliert und werden von den Fachleuten genau analysiert werden müssen. Einige Hauptpunkte sollen erwähnt werden:
- Custodian Presumption: Die Zahl der Personen in einem Unternehmen, auf deren Unterlagen in einem Verfahren zurückgegriffen wird, soll auf 35 beschränkt werden. Die Auswahl trifft FTC nach Konsultation mit dem Unternehmen. Ausgenommen sind zentrale Datensammlungen des Unternehmens, die nach wie vor uneingeschränkt zur Verfügung stehen müssen.
- Two-Year Relevant Time Period: Das vorzulegende Material soll um etwa 25 Prozent durch eine Beschränkung des Zeitrahmens verringert werden, der für die Prüfung als wesentlich angesehen wird. Die zwei Jahre, auf die es jetzt ankommen soll, werden von der Anordnung des second request zurückgerechnet und enden 45 Tage vor dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen seine Vorlagepflichten erfüllt hat. Auch hier sind im Einzelfall andere Handhabungen durch die Behörde möglich.
- Emperical Data: FTC wird die Parteien sehr schnell über die ökonomischen Theorien, die sie anwenden will, und die dafür benötigten Daten informieren. Über die Datenanforderungen können die Parteien mit der FTC nach Vorlage bestimmter Informationen (Data Negotiation Information) verhandeln.
- Preservation of Backup Tapes: Der Rückgriff auf Sicherheitskopien, der erfahrungsgemäß wegen des unterschiedlichen Formats besonders kostspielig ist, soll eingeschränkt werden.
Für die weiteren Reformschritte nannte Mrs. Majoras in ihrem Statement keinen Zeitplan.