19.01.2006

Dr. Böge (Bundeskartellamt): "Renaissance der Missbrauchsaufsicht ?" (Vortrag)

Deutschland
Bundeskartellamt
Energiewirtschaft

https://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2006_01_17.shtml

Das Bundeskartellamt hat der E.ON Ruhrgas AG langfristige Gaslieferverträge mit Weiterverteilern, die mit einem hohen Grad an jährlicher Bedarfsdeckung kombiniert sind, untersagt. Der Präsident des Bundeskartellamts, Dr. Ulf Böge, hat am 17. Januar 2006 sein Statement auf der 13. Jahrestagung Energiewirtschaft des „Handelsblattes“ in Berlin benutzt, um diese Entscheidung zu erläutern und zu begründen:

Dr. Böge weist auf den großen Grad der Marktabschottung hin: Etwa 70 Prozent der im Netzgebiet von E.ON Ruhrgas ansässigen Weiterverteiler sind verpflichtet, ihren Bedarf zu 100 Prozent bei E.ON Ruhrgas zu decken. Stellt man auf Deutschland ab, sind 75 Prozent aller Verträge mit Weiterverteilern über Bedarfsmengen von 80 Prozent oder mehr bei langen Laufzeiten abgeschlossen.

Zur Rechtfertigung beruft sich das Bundeskartellamt auf europäisches Recht: