31.07.2005

Vincent Smith: What to expect from an OFT Investigation (Vortrag)

Großbritannien
Office of Fair Trading
Kartellverfolgung

https://www.oft.gov.uk/speches-and-articles2005

Mr. Vincent Smith (FIW-Referent in Innsbruck 2005) ist Leiter der Abteilung für Kartellverfolgung (Competition Enforcement Division) des Office of Fair Trading, der britischen Wettbewerbsbehörde. In einem Vortrag auf einer Kartellkonferenz in London hat er im Juli 2005 dargestellt, was Parteien und Dritte erwarten dürfen, wenn das OFT eine Kartellverfolgung nach dem Competition Act begonnen hat:

Das OFT bemüht sich um größere Transparenz dieses Verfahrens: nicht nur um Klagen der betroffenen Unternehmen und ihrer Anwälte aufzunehmen, sondern auch um Beschwerdeführer durch bessere Information stärker für eine Zusammenarbeit zu motivieren.

Bis zur ersten Untersuchungsmaßnahme braucht den Unternehmen nichts mitgeteilt zu werden. Wird das OFT aber tätig, müssen dem Unternehmen Gegenstand und Zweck der Maßnahme mitgeteilt werden, allerdings nicht bis ins letzte Detail. Den Unternehmen wird mit dieser Unschärfe jedoch kein Freibrief zum Verbergen oder gar Vernichten angeblich irrelevanter Dokumente gegeben.

Danach muss das Unternehmen erst wieder über die Beschwerdepunkte informiert werden. Das OFT ist nicht verpflichtet, sie auch Dritten zur Verfügung zu stellen. Bis zu den Beschwerdepunkten vergehen meist 15 – 18 Monate.

Das OFT hat in einem ersten Schritt jetzt Prioritäten für die Kartellverfolgung gesetzt, nach denen entschieden wird, ob ein Fall aufgegriffen wird und wie schnell er behandelt wird. Dazu gehören die Größe des relevanten Marktes, die Qualität der Beweismittel, die Art des Verstoßes, erschwerende und mildernde Umstände sowie wettbewerbspolitische Überlegungen. Die Unternehmen sollen dadurch die relative Wichtigkeit des Falles für das OFT einschätzen können.

Ferner bemüht sich das OFT um eine bessere Auswahl konkreter Fälle und hat dafür eine besondere Vorprüfungsabteilung eingerichtet (Preliminary Investigations Unit). Sie ist auch eine Anlaufstelle für Beschwerden.

Soll eine Beschwerde nicht aufgegriffen werden, wird jetzt dem Beschwerdeführer die Möglichkeit gegeben, vor der Entscheidung eine Stellungnahme abzugeben.

Wenn ein Verfahren eröffnet wird, hängt der Umgang mit dem betroffenen Unternehmen von der Natur des Falles ab. Bei Hardcore-Verstössen wird der Informationsfluss spärlich sein. Bei „weichen Fällen“, die durch Zusagen bereinigt werden könnten, sieht dies anders aus. Hier wird es zu engerer Zusammenarbeit kommen können.

Die Beschwerdepunkte sind Dritten zugänglich, so daß sie sich dazu auch äußern können. Dadurch soll sich die Qualität der Entscheidungen des OFT verbessern.

Im übrigen sieht das OFT bei der Kartellverfolgung von einer automatischen Zuweisung eines Falles an die Sektorabteilung ab. Stattdessen wird der Fall der Einheit übertragen, die dafür die besten Ressourcen hat. Verstärkung aus den Branchenabteilungen ist aber vorgesehen.

Die Kartellverfolgung wird organisatorisch durch die Ernennung von zwei Direktoren für Competition Casework (Does OFT the right things?) und Case Scrutiny and Policy (Does OFT things right?), nämlich Simon Priddis und Ali Nikpay (FIW-Referent in Brüssel 2004), verankert.