08.03.2005
Torben Toft (GD Wettbewerb): Sport and Competition Law (Vortrag)
EU
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https://www.europa.eu.int/comm/competition |
Mr. Torben Toft von der Generaldirektion Wettbewerb hat am 23. Februar 2005 in London einen Vortrag über "Sport and Competition Law" gehalten, der eine gute Zusammenfassung der Politik und der Fallpraxis der Kommission zur Lizenzierung von Sportrechten darstellt:
Gebündelte Lizenzierung (joint selling)
- In den großen Sportarten stammen etwa 30 Prozent aller Einnahmen aus den Fernsehrechten. Die gebündelte Veräußerung der den Vereinen zustehenden Rechte durch ihre Vereinigungen wie DFB oder Champions´ League wirft wettbewerbsrechtliche Fragen auf, zumal angesichts der geringen Substituierbarkeit bestimmter Sportereignisse der relevante Markt sehr eng definiert werden muss.
- Die gebündelte Lizenzierung ist eine horizontale Wettbewerbsbeschränkung (Art. 81.1), führt aber auch im vertikalen Verhältnis auf der Seite der Nachfrager zu Ausschlusswirkungen (foreclosure). Für eine Freistellung (81.3) sprechen die Effizienzen einer gebündelten Vergabe von Rechten, die Möglichkeit der Markenpflege (Liga als Marke), besonders wenn die Vergabe in mehreren Bündeln erfolgt und nicht genutzte Rechte an die Vereine zurückfallen.
Fall UEFA Champions´ League
- Entscheidung der Kommission vom 23. 7.2003: Freistellungsentscheidung.
- Aufteilung der Rechte in 14 Pakete, jeweils für verschiedene Medien, Vergabe mittels Ausschreibung bei einer Höchstdauer der Verträge von drei Jahren.
Fall DFB
- Entscheidung der Kommission vom 19.1.2005 (noch nicht veröffentlicht): Zusagenentscheidung nach Art. 9 VO 1/03.
- Die Entscheidung folgt den Grundsätzen des UEFA-Falles.
Fall Premier League
- Noch keine Entscheidung, Beschwerdepunkte 12/02, Änderung der Vertragspraxis 6/03.
- Aufteilung der Rechte in Pakete: alle vier Fernsehpakete erwarb BSkyB, dadurch weitere Bedenken der Kommission, die 12/03 zu einer Vereinbarung über Zusagen geführt haben.
Nationale Fälle
- Es gibt einige nationale Fälle in Dänemark (Handball); Frankreich und den Niederlanden (Fußball).
Vertikale Aspekte
- Ausschließlichkeit der Rechtevergabe ist etablierte wirtschaftliche Praxis, darf aber nicht zu Ausschlusswirkungen führen: Gegenmittel sind Reduzierungen des Umfangs der einzelnen Pakete und zeitliche Beschränkungen der Ausschließlichkeit.
- Vertragsdauer von drei Jahren beanstandet die Kommission in der Regel nicht (aber nur zwei Jahre im Fusionsfall Telepiu/Stream).
Sektoruntersuchung
- Seit 1/04 läuft eine Sektoruntersuchung der Kommission zur Verfügbarkeit von Sportrechten für 3 G-Mobilfunk.
- Zwei Befragungen von 50 und 235 interessierten Parteien werden zu einem Bericht mit Empfehlungen führen, erste Ergebnisse werden 5/05 vorgestellt.