06.07.2005
Kurth (RegTP) zur Energieregulierung (Vortrag)
Deutschland
|
https://www.regtp.de/aktuelles |
Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Matthias Kurth, hat am 28. Juni 2005 auf einer deutsch-britischen Konferenz zur Energieregulierung in Berlin einen Überblick über die Umsetzung des demnächst in Kraft tretenden Energiewirtschaftsgesetzes gegeben. Bekanntlich wird die Regulierungsbehörde dann als Bundesnetzagentur auch für die leitungsgebundene Energieversorgung zuständig sein. Grundprinzip bildet die "Anreizregulierung".
Aus dem Vortrag von Herrn Kurth ist festzuhalten:
- In der Behörde ist ein "Aufbaustab Energieregulierung" mit sechs Projektreferaten und 70 Mitarbeitern eingerichtet worden. In der Bundesnetzagentur wird er voraussichtlich in zwölf Referate und vier Beschlusskammern überführt. Tätigkeitsschwerpunkte sind: Unbundling, Netzzugang, Standardverträge und Entgeldregulierung.
- Die Anreizregulierung erweitert den "Zweiklang von Kostenkalkulation und kartellrechtlichen Vergleichsverfahren" zu einem Dreiklang. Damit sollen Effizienzpotentiale besser als mit der traditionellen "Rate-of-Return-Regulierung" ausgeschöpft werden.
- Für eine Regulierungsperiode von zwei bis fünf Jahren wird ein Entwicklungspfad für Preise oder Erlöse (price-cap, revenue-cap) festgelegt, den die Unternehmen einhalten müssen. Mit dieser zeitlich begrenzten Festlegung der Preise erhalten die Unternehmen Planungssicherheit. Der Entwicklungspfad berücksichtigt als Parameter die Entwicklungen von Inflation, Produktivität und individueller Effizienzsteigerung des Unternehmens im Vergleich zur Branche.
- Zur Umsetzung dieses Konzepts der Anreizregulierung legt die Bundesnetzagentur der Bundesregierung ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes einen Bericht vor. Auf seiner Grundlage wird die Regulierung durch Verordnung gesetzlich festgelegt (Gewährleistung von Rechtssicherheit).
- Am schwierigsten wird es sein, die individuelle Effizienz des Unternehmens zu bestimmen (X-Faktor). Dafür gibt es verschiedene Verfahren, die mit den betroffenen Unternehmen und Verbänden diskutiert werden. Die Bundesnetzagentur benötigt dafür auf jeden Fall einiges Datenmaterial von den Unternehmen. Die Berichtspflichten können durchaus Arbeit verursachen, aber die Agentur will sich auf das notwendige Maß beschränken.
- Für die organisatorische Weiterentwicklung sollen dann auch internationale Erfahrungen herangezogen werden. Diesem Ziel dient die deutsch-britische Veranstaltung, da Großbritannien bereits 1990 mit der Liberalisierung und Privatisierung des Energiesektors begonnen hat. In Großbritannien gibt es ein Revenue-Cap-Verfahren (Festlegung der Erlöse für die Übertragungsebene und die Verteilungsebene in Perioden von drei bzw. fünf Jahren durch die Regulierungsbehörde Ofgem). Während Preissenkungen eintraten und die Leistungsfähigkeit der Unternehmen offenbar nicht eingeschränkt wurde, führten Sorgen um Investitionsanreize und damit um die Versorgungsqualität 2002 zu einigen Änderungen des Systems. Zwei deutsche Unternehmen (RWE. E.ON) sind übrigens mit Tochterunternehmen im britischen Markt vertreten.