11.04.2005
EU: "The First Hundred Days" - Vortrag von Neelie Kroes
EU
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https://www.europa.eu.int/comm/competition |
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat in einem Vortrag mit dem Titel "The First Hundred Days" am 7. April 2005 in Brüssel beim 40jährigen Jubiläum der Studienvereinigung Kartellrecht eine Bilanz des Beginns ihrer Amtszeit gezogen und verschiedene Maßnahmen und Aktivitäten angekündigt:
Bestandsaufnahme
- Die Überprüfung der Kommissionspraxis zu Art. 82 EU läuft: Anfang des nächsten Jahres soll darüber berichtet werden (was bedeutet, dass sich die Arbeit länger, als ursprünglich geplant, hinzieht).
- Das Amnestieprogramm ist erfolgreich: 29 Anzeigen im Jahre 2004, 16 im Jahre 2003.
- Seit Mitte 2001 hat die Kommission 31 Bußgeldentscheidungen über insgesamt fast 4 Milliarden Euro erlassen (= 35 Prozent aller Entscheidungen seit 1969).
- Die große Zahl der Fälle zwingt die Kommission immer häufiger, ihre Entscheidungen vor Gericht zu verteidigen. Ferner erhöht sich die Zahl der Durchsuchungen. Dies verlangt bessere Planung der Ressourcen. Die Dauer der Fallbearbeitung soll weiter verkürzt werden.
Ankündigungen
- One-stop-shop für Selbstanzeigen: Darauf hatte Frau Kroes auch schon in anderen Vorträgen hingewiesen – die Optionen werden gegenwärtig studiert.
- Da auch bei Selbstanzeigen jeder Fall bis in die Einzelheiten untersucht und jede Entscheidung ausführlich begründet werden muss, erscheint das amerikanische "plea bargaining", die Einigung der Unternehmen mit der Wettbewerbsbehörde über die Bestrafung, ein Vorbild, mit dem man sich näher beschäftigen sollte (consent order, consent decree).
- Die Kommission arbeitet an der Lösung des Problems, das sich daraus ergibt, dass in ausländischen Gerichtsverfahren (USA) die Gerichte die Vorlage von Unterlagen anordnen können, die eine Partei mit einer Selbstanzeige bei der Kommission eingereicht hat. Die "Leniency Notice" von 2002 soll ergänzt werden.
- Die Rechte der Verteidigung sollen verdeutlicht werden. Zu diesem Zweck wird die Mitteilung über die Akteneinsicht überprüft.
- Die Leitlinien über Bußgelder sind nach Frau Kroes genügend transparent. Sie erscheinen ihr aber in Teilen zu rigide: das Mindestbußgeld wird nach der Schwere des Verstoßes berechnet, ohne dass auf die Größe der Unternehmen Rücksicht genommen wird.
- Das vorliegende Fallmaterial wird in dieser Hinsicht ausgewertet. Frau Kroes ist für Verbesserungen offen.