21.07.2005

Dr. Vickers (OFT): State aid and distortion of competition (Vortrag)

Großbritannien
Office of Fair Trading
Beihilfenpolitik

https://www.europe.eu.int/comm/competition

Dr. John Vickers, Vorsitzender der britischen Wettbewerbsbehörde (Office of Fair Trading), hat am 14. Juli 2005 auf einer Konferenz in London über die wettbewerbsverzerrenden Wirkungen von Beihilfen referiert („State aid and distortion of competition“):

Staatliche Beihilfen können dreierlei negative Wirkungen hervorbringen. Sie können erstens ineffiziente Unternehmen am Leben erhalten und gleichzeitig Konkurrenten entmutigen. Sie veranlassen Unternehmen zweitens zu einem Wettlauf um Subventionen und binden dadurch Energien. Sie kommen drittens den Steuerzahler teuer zu stehen. Das Subventionswesen profitiert allerdings davon, dass die nachteiligen Effekte für das Publikum meist nicht klar sichtbar werden, sondern es sich um längerfristige Prozesse handelt.

Für die Europäische Union stellen sich zwei Aufgaben. Zum einen muß die EU die Vergabe von Beihilfen durch die Mitgliedstaaten besser überwachen (policing), zum anderen sollte sie den Mitgliedstaaten den Rücken gegen gut organisierte Interessengruppen stärken, die nach Subventionen verlangen. Es ist eine Ironie und sicher ein falscher Anreiz, dass unberechtigte Beihilfen an den Staat zurückgezahlt werden müssen, der sie vergeben hat.

Nicht alle Beihilfen sind von Übel. Ein per-se-Verbot mit einigen Ausnahmen wäre sicher das falsche Konzept. Das Eingreifen der Kommission sollte von zwei Aspekten abhängig gemacht werden: Hat die Beihilfe eine beträchtliche wettbewerbshindernde Auswirkung (wobei die Marktposition des Empfängers eine Rolle spielen muß) ? Ist der Empfänger schon länger in dem betreffenden Markt tätig (dies berücksichtigt die „lobbying power“ der organisierten Interessen) ?

Beihilfen sollten nicht immer schon gewährt werden, wenn „Marktversagen“ konstatiert wird. Die Beihilfe setzt dann die Marktkräfte meist völlig außer Kraft. Besser ist, wenn man prüft, in welchem Maße man diese Kräfte bei der Lösung eines Problems unterstützen kann. Dort hat die Beihilfe einen besseren Platz.

Die Kommission sollte Beihilfen nicht nur daraufhin überprüfen, ob sie den Wettbewerb verzerren. Als weitere Kriterien sollten Unerlässlichkeit und Verhältnismäßigkeit herangezogen werden (indispensable and proportionate). Damit näherte man sich in der Konzeption des Art. 81 Abs. 3 EU an.

Notwendig ist allerdings auch, das größte europäische System von Subventionen zu reformieren: die europäische Agrarpolitik („the system ist grotesque“).