31.01.2005

Bundeskartellamt veröffentlicht Beurteilungsgrundsätze zu langfristigen Gasverträgen

Deutschland
Bundeskartellamt
Energiewirtschaft
Lieferverträge

https://www.bundeskartellamt.de


https://www.bundeskartellamt.de

Das Bundeskartellamt führt den unzulänglichen Wettbewerb bei der Versorgung mit Erdgas auf die nicht ausreichenden Durchleitungsmöglichkeiten, aber auch auf die Vertragspraxis zwischen Lieferanten (Ferngasunternehmen) und Abnehmern (hauptsächlich Stadtwerke) zurück. Die langfristige Bindung der Kunden an ihre Lieferanten verhindert, dass Wettbewerb unter den Lieferanten in nennenswertem Umfang in Gang kommt.

Die Kritik des Bundeskartellamts an dieser Situation hat jetzt ihren Niederschlag in einem Papier "Kartellrechtliche Beurteilungsgrundsätze zu langfristigen Gasverträgen" der 8. Beschlussabteilung gefunden. Alle Interessenten werden aufgefordert, dazu dem Bundeskartellamt bis zum 28. Februar 2005 ihre Meinung mitzuteilen. Damit sollen die Vorstellungen zur Marktöffnung auch im Hinblick auf ihre Praktikabilität überprüft werden:

Modell 1

Lieferant 2 liefert mindestens 20 Prozent der effektiven Jahresmenge in festgelegten Monatsmengen, der Hauptlieferant liefert die übrige Menge und deckt auch die Bedarfsschwankungen ab.

Modell 2

Lieferant 2 liefert wie bei Modell 1 mindestens 20 Prozent, Lieferant 1 deckt Bedarfsschwankungen bis zur Höhe der kontrahierten Leistung ab. Über verbleibende Leistungsspitzen wird eine zusätzliche Vereinbarung getroffen.

Modell 3

Beide Lieferanten liefern strukturgleiche Mengen (etwa 20 Prozent und 80 Prozent), die Bedarfsschwankungen decken beide nach der Größe ihres Lieferanteils ab.