11.04.2005

Bundeskartellamt kommentiert Stellungnahmen zum Papier über langfristige Gasverträge

Deutschland
Bundeskartellamt
Energiewirtschaft
Lieferverträge

https://www.bundeskartellamt.de (Pressemeldung vom 6.4.2005 mit Zugang zum

Im Januar 2005 hatte das Bundeskartellamt "Kartellrechtliche Beurteilungsgrundsätze zu langfristigen Gasverträgen" veröffentlicht (FIW-Aktuelles 31.1.05). Darin wurde die langfristige Bindung der Kunden an ihre Lieferanten kritisiert, weil sie verhindere, dass unter den Lieferanten Wettbewerb in nennenswertem Umfang in Gang komme.

Das Bundeskartellamt hat daraufhin 90 Stellungnahmen erhalten, die noch im Detail ausgewertet werden. In einem ersten Papier "Langfristige Gasverträge" vom 6. April 2005 unterstreicht das Amt jedoch, dass es sich im Großen und Ganzen in seiner Position bestätigt fühle – nicht nur von der Wissenschaft, sondern auch von einigen (nicht von allen) Stadtwerken und sogar von einzelnen Ferngasunternehmen (soweit es um die Vereinbarkeit der Versorgungssicherheit mit einer Vertragsöffnung geht).

Aus der sechsseitigen Unterlage ist hervorzuheben: