23.07.2005

Bundeskartellamt: Jahresbericht 2003/2004 vorgelegt

Deutschland
Bundeskartellamt
Jahresbericht 2003/2004

https://www.bundeskartellamt.de (Text und Pressemeldung)
Bundestagsdrucksache 15/5790 vom 22.6.2005 (mit der Stellungnahme der Bundesregierung)

Dr. Ulf Böge, Präsident des Bundeskartellamtes, hat am 19. Juli 2005 den Jahresbericht 2003/2004 seiner Behörde vorgestellt. Er besteht wiederum aus vier Teilen: einem Überblick über wettbewerbliche Entwicklungen und die wettbewerbspolitische Lage (Erster Abschnitt), einer Darstellung der einzelnen Wirtschaftsbereiche (Zweiter Abschnitt), dem Tätigkeitsbericht der Vergabekammern (Dritter Abschnitt) und einer Geschäftsübersicht mit vielen Statistiken, Tabellen und Schaubildern (Vierter Abschnitt). Für die Fachöffentlichkeit stellt der Bericht mit seinen 337 Seiten wie üblich eine erstrangige Informationsquelle dar.

Aus dem Ersten Abschnitt sollen einige Aussagen hervorgehoben werden, die von allgemeinem Interesse sind:

Fusionskontrolle

2003/2004 sind 2778 Zusammenschlüsse angemeldet worden (1366 und 1412). In den beiden Jahren zuvor waren es 3152, so daß ein Rückgang um etwa 10 % zu registrieren ist.

59 Hauptprüfverfahren wurden abgeschlossen (vorher 95), davon 36 durch unbedingte Freigabe (62), während 14 Fusionen untersagt wurden (8). Sechs dieser Untersagungen betrafen den Bereich Presse/Medien (darunter Holtzbrinck/Berliner Zeitung), drei die Energiewirtschaft. 25 Anmeldungen wurden in Phase II aufgegeben (23).

Bei etwa der Hälfte der angemeldeten Fusionen lagen die Zusammenschlusstatbestände des Anteilserwerb und des Kontrollerwerbs kumuliert vor. Der Erwerb eines wettbewerblich erheblichen Einflusses war in einigen Fällen wichtig, wobei es auf die Gesamtbetrachtung der Interessenlage, nicht allein auf die Beteiligungshöhe ankommt. Deshalb wurden einige Fusionen mit Beteiligungen unter 20 % untersagt ( so in den Fällen Bonner Zeitungsdruckerei/Dumont Schauberg 9 %, E.ON/Aschaffenburger Versorgungs GmbH. 12 %).

Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung Melitta/Schultinck (Staubsaugerbeutel) geklärt, dass der räumliche Markt größer als das Bundesgebiet sein kann, was mittlerweile durch die GWB-Novelle in § 19 Abs. 2 GWB auch gesetzlich festgeschrieben worden ist.

Eine oligopolistische Marktbeherrschung führte zu einigen Untersagungen (E.ON/Stadtwerke Eschwege und Lübeck, Rethmann/Gesellschaft für Abfallwirtschaft) oder zu Freigaben nur unter Bedingungen und Auflagen (Remondis/RWE Unwelt). Von aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen wurde in einigen anderen Fällen Gebrauch gemacht (RWE Rhein-Ruhr/Stadtwerke Wuppertal, Hamburger Hochbahn/Kieler Verkehrsgesellschaft, DB Regio/üstra). In zwei Fällen wurde die Abwägungsklausel angewandt (Kabel Deutschland/ish/iesy/Kabel BW – abgelehnt – sowie DPC/SES – zugestanden).

Eine Entflechtung wurde angeordnet (WAZ/Ostthüringer Zeitung), ein anderes Entflechtungsverfahren wegen Erfüllung der angeordneten Bedingungen eingestellt (RWE/AWISTA).

Der 19. Antrag auf Erteilung einer Ministererlaubnis (seit 1973) betraf den vielfach erörterten Fall Holtzbrinck/Berliner Zeitung. Er ist noch beim BGH anhängig.

Mibrauch wirtschaftlicher Machtstellung

In der Missbrauchskontrolle wurden 221 neue Verfahren eingeleitet. Präsident Dr. Böge beklagte in der Pressekonferenz:: “Auffallend ist, dass dabei die ehemaligen Monopolbereiche ... wesentlich zu dieser negativen Statistik beigetragen haben, und das, obwohl Bund, Länder oder Gemeinden noch zumindest Teileigentümer sind.“.

Telekommunikation: Hier ist das neue TKG 2003 in Kraft getreten. Bei der Marktabgrenzung und der Feststellung von Marktmacht muß die RegTP Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt herstellen. Soweit das TKG abschließende Regelungen trifft, gehen sie §§ 19 und 20 GWB vor, aber Einzelheiten sind noch nicht abschließend geklärt. Fusionskontrolle und die Durchsetzung des Kartellverbotes obliegen weiterhin dem Bundeskartellamt. Das Amt hat 2003 ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom wegen überhöhter Entgelte für die Überlassung von Teilnehmerdaten durchgeführt.

Postdienste: Die Liberalisierung schreitet weiter voran, aber die Deutsche Post hat bei den lizenzpflichtigen Dienstleistungen immer noch einen Marktanteil von über 95 %. Das Bundeskartellamt leitete ein Mißbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post wegen Behinderung konkurrierender Unternehmen bei postvorbereitenden Leistungen ein.

Energiewirtschaft: Im Strombereich ist die Marktöffnung weiter vorangekommen als im Gasbereich. Aber der Wettbewerb hat nachgelassen. Hauptprobleme sind die Netznutzungsentgelte (Fälle TEAG und Stadtwerke Mainz) und der Netzzugang (Fall Mainova). Auf den Gasmärkten ist hingegen ein funktionierender Durchleitungswettbewerb nicht zu beobachten. Der verhandelte Netzzugang (Verbändevereinbarungen), ein deutscher Sonderweg, hat nicht zu einer Verbesserung der Lage geführt. Das neue Energiewirtschaftsgesetz wird nun den regulierten Netzzugang einführen, kontrolliert von der Bundesnetzagentur. Daneben untersucht das Bundeskartellamt die langfristigen Gaslieferungsverträge (Gesamtdeckung) und neuerdings auch die Gas-Ölpreis-Kopplung.

Verkehr: Mit der Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes werden Netzzugang und Trassenvergabe besser reguliert. Das GWB bleibt dabei grundsätzlich wichtig. Im öffentlichen Nahverkehr hat das Altmark-Urteil des EuGH Auswirkungen auf die Transparenz von Beihilfen.

Handel: Das Bundeskartellamt veröffentlichte Auslegungsgrundsätze zum Angebot unter Einstandspreis durch marktmächtige Unternehmen und zog dabei die Folgerungen aus dem WalMart-Urteil des BGH.

Nachfrage der öffentlichen Hand: Das Bundeskartellamt prüfte die Einkaufsbedingungen und die Sperrpraxis der Deutschen Bahn AG.

Kartellverbot – Geldbußen

Seit 1993 bewegte sich die jährliche Gesamtsumme der vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder zwischen 5 und 21 Mio. Euro, mit zwei Ausnahmen: 1997 (140.9) und 1999 (143.6). 2003 war hingegen mit 717 Mio. Euro das absolute Rekordjahr, aber auch 2004 lag mit 58 Mio. Euro noch über dem langjährigen Durchschnitt.

Für die Teilnahme am Zementkartell verhängte das Amt gegen 30 Unternehmen Bußgelder von insgesamt 702 Mio. Euro. Andere Kartelle, die bebußt wurden, deckte das Bundeskartellamt in folgenden Branchen auf: Transportbeton, Pyrotechnik, Papiergroßhandel, industrielle Sachversicherung, Papier- und Kartonagenherstellung, pharmazeutischer Großhandel sowie in der Entsorgungswirtschaft (Submissionsabsprache).

In den beiden Berichtsjahren hat das Bundeskartellamt 18 nationale Durchsuchungsaktionen bei 337 Unternehmen und in 24 Privatwohnungen durchgeführt.

Europäisches Wettbewerbsrecht

Die Berichtsjahre waren von großen Veränderungen gekennzeichnet: VO 1/03, Änderung der FKVO, Einrichtung des Behördennetzwerkes ECN. Wer dies in gedrängter Form noch einmal Revue passieren lassen möchte, dem sei die Lektüre dieses Kapitels von knapp 30 doppelspaltigen Seiten empfohlen. Er wird nicht nur über die Rechtsänderungen informiert, sondern auch über wichtige Entscheidungen der Kommission und der europäischen Gerichte in Wettbewerbssachen.