17.10.2005

Bericht 44. FIW-Ferienkurs vom 12. bis 14. Oktober 2005

FIW
Ferienkus

Eigener Bericht


An dem Ferienkurs nahmen 65 junge Juristinnen und Juristen teil: Referendare, wissenschaftliche Mitarbeiter von Universitäten, Anwälte und Wirtschaftsjuristen. Da nach dem Umzug des FIW im Institut kein Vortragssaal mehr zur Verfügung steht, fand die Veranstaltung im großen Kongressraum der Sozietät Linklaters, Oppenhoff & Rädler in Köln statt. Frau Dr. Daniela Seeliger sei an dieser Stelle noch einmal herzlich für die großzügige Gastfreundschaft gedankt.

Ziel des Ferienkurses ist es, dem juristischen Nachwuchs einen Überblick über das Wettbewerbsrecht zu bieten, wobei auf die Darstellung aktueller Entwicklungen Wert gelegt wird. Man kann schätzen, dass seit Gründung des FIW rund 2500 angehende Wettbewerbsrechtler den Kurs durchlaufen haben.

Professor Norbert Eickhof (Potsdam) begann mit einem Überblick über die Entwicklung der Wettbewerbstheorie von Adam Smith bis zur Chicago School und darüber hinaus und erläuterte, wie sich diese Denkschulen auf die praktische Wettbewerbspolitik ausgewirkt haben. In Europa ist derzeit der „more economic approach“ die herrschende Lehre.

Dr. Hans-Martin Feldkamp (Lanxess AG, Leverkusen) betrachtete die Kartellverfolgung in Deutschland, der EU und den USA. Weltweit haben die Wettbewerbsbehörden gegen internationale Kartelle verstärkt. Die Geldbußen haben sich nicht nur in den USA beträchtlich erhöht. Amnestie-Programme führen zu vermehrter Aufdeckung wettbewerbsbeschränkender Absprachen.

Dr. Markus M. Wirtz (TaylorWessing, Düsseldorf) referierte über Artikel 82 EU. Diese Vorschrift über den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen gehört zu den wichtigsten und am schwierigsten zu handhabenden des Kartellrechts. Die EU-Kommission überprüft derzeit zu Recht die bisher geübte Praxis und erwägt die Veröffentlichung von Leitlinien.

Frau Professor Gabriele von Wallenberg (Regensburg) sprach über die europäische VO 1/2003, über das Kartellverfahrensrecht und über die 7. GWB-Novelle, mit der die europäischen Grundsätze in das deutsche Recht transferiert worden sind, die aber auch die private Rechtsdurchsetzung verbessern soll. Wie sich der weitgehende Gleichlauf von europäischem und deutschem Kartellrecht künftig auswirken wird, lässt sich noch nicht abschließend beurteilen.

RA Dr. Harald Kahlenberg (CMS Hasche Sigle, Stuttgart) verfügt über reichhaltige Erfahrungen in der Zusammenschlusskontrolle und schilderte anhand zahlreicher Beispiele aus seiner Praxis das materielle und das Verfahrensrecht der deutschen und der europäischen Fusionskontrolle.

Dr. Steffen Nolte (DaimlerChrysler AG, Stuttgart) widmete sich zwei bedeutsamen Gruppenfreistellungsverordnungen: über Vertikalverträge und über den Kfz-Vertrieb. Sie sind für die Unternehmenspraxis von höchster Wichtigkeit, wie der Referent anhand von vielen Beispielen aus seiner eigenen Arbeit illustrieren konnte.

Dr. Friedrich Kretschmer (FIW Köln) skizzierte das Verhältnis von gewerblichen Schutzrechten und Wettbewerbsrecht anhand dreier Problemkreise: dem Verhältnis von gewerblichem Rechtsschutz und freiem Warenverkehr im EU-Binnenmarkt, der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Lizenzverträgen und der Rechtsprechung zur Zwangslizenzierung von Schutzrechten wegen Marktmissbrauchs.

Professor Christian Schmidt-Leithoff (Stuttgart) referierte über die staatlichen Beihilfen im europäischen Wettbewerbsrecht. Auch hier will die Kommission eine stärkere ökonomische Beurteilung durchsetzen, wobei Schlüsselbegriffe das Marktversagen und die Auswirkungen einer Beihilfe auf den Wettbewerb sind.

RA Gaby Eickstädt (Ashurst, Frankfurt) betrachtete mit der privaten Verfolgung von Kartellen ein weiteres sehr aktuelles Thema. Wie sich die Änderungen der GWB-Novelle auswirken werden, ist noch ungewiss. Die Kommission wird mit einem Grünbuch demnächst die Diskussion über die europäische Harmonisierung eröffnen.

Holger Dieckmann (Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission) bot zum Abschluss den traditionellen Überblick über die Organisation seiner Behörde, die Zusammenarbeit mit anderen Wettbewerbsbehörden und einige Themen aus der Arbeit der Kommission.

Alle Vorträge gaben Anlass zu lebhafter Diskussion, die am ersten Abend noch bei Bier und kölschen Happen im Brauhaus Sion „nach dem Ende des wissenschaftlichen Teils“ der Tagung fortgesetzt werden konnten.