13.06.2005

"Aktionsplan staatliche Beihilfen" der EU-Kommission

EU
Europäische Kommission
Beihilfenpolitik

https://www.europa.eu.int/comm/competition

Dies ist einer der wichtigsten Texte, die die Generaldirektion veröffentlicht hat. Er steht in einer Reihe mit dem Weißbuch über die Reform des Kartellverfahrensrechts vom September 2000 und dem Grünbuch zur Änderung der Fusionskontrollverordnung vom Dezember 2002. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes markiert mit dem "Aktionsplan Staatliche Beihilfen (weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen – Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009)" den Schwerpunkt ihrer Amtszeit.

Der Aktionsplan (20 Seiten) ist ein Konsultationsdokument, zu dem jedermann der Generaldirektion bis zum 15. September 2005 eine Stellungnahme einreichen kann. Danach soll die interessierte Öffentlichkeit auch in die Ausarbeitung der einzelnen Vorschläge einbezogen werden.

In Kapitel I (Moderne Beihilfenpolitik) wird die Reform der Beihilfenpolitik in den Dienst der Förderung von Wachstum und Beschäftigung gestellt. Der Anlass für eine gründliche Revision ergibt sich aber nicht nur aus der Lissabon-Strategie, sondern auch aus der Erweiterung der EU und nicht zuletzt aus der zunehmenden Unübersichtlichkeit und Vielzahl der Texte.

Das Reformpaket beruht auf vier Grundlagen:

Das Kapitel II (Konzentration auf das Wesentliche) kündigt konkrete Projekte an, die in Form von Prüfungen oder Erwägungen zur Diskussion gestellt werden. Manches scheint nach den Formulierungen hingegen schon beschlossene Sache zu sein. Im Einzelnen wird aufgezählt:

Im Kapitel III (Moderne Beihilfenverfahren und Praktiken) stellt die Kommission Änderungen in Aussicht, die das heutige Verfahren vereinfachen und beschleunigen sollen:

Am Schluss enthält der Aktionsplan einen Überblick über die zeitliche Verteilung der angekündigten Maßnahmen für den Zeitraum 2005 bis 2009.