03.03.2004
US-Justizministerium berichtet über Strafverfolgung von Kartellen
USA
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https://www.usdoj.gov/atr/public/guidelines |
Das amerikanische Justizministerium hat seinem Bericht folgenden Titel gegeben: "Statusreport: An Overview of Recent Developments in the Antitrust Divisions Criminal Enforcement Program" (10 Seiten).
Verfolgung internationaler Kartelle
- 50 Grand Juries, fast die Hälfte entstand aus der Untersuchung eines anderen Kartells (Leniency Program, Amnesty Plus).
- Die Hälfte der Untersuchungen durch die Grand Juries betreffen internationale Fälle.
- Seit 1997 stammen über 90 Prozent der verhängten Geldstrafen aus internationalen Fällen. Seit 1998 sind etwa die Hälfte der Angeklagten Ausländer (2001 sogar 70 Prozent).
Verfolgung von Einzelpersonen
- 2002 erbrachte die Verfolgung Verurteilungen zu insgesamt über 10.000 Tagen Gefängnis, Durchschnittsstrafe 18 Monate. In den vergangenen vier Jahren sind insgesamt 80 Jahre Gefängnis zusammengekommen. Die Mehrheit der Verurteilten sind US-Amerikaner.
- Ausländer bleiben aber nicht verschont: Kanadier, Franzosen, Deutsche, Schweden und Schweizer haben Gefängnisstrafen in den USA verbüßt.
- Die USA streben zunehmend Auslieferungsverfahren an, eingeleitet durch eine "Red Notice" bei Interpol, einer Art internationalen Haftbefehls.
Kooperation mit anderen Kartellbehörden
- Sie wird durch gemeinsame Schulungen und Tagungen, Zusammenarbeit bei der Sicherung von Beweisen in anderen Ländern, die Koordinierung von Durchsuchungen und durch bilaterale Abkommen (zuletzt mit Brasilien, Israel, Japan und Mexiko) verstärkt.
- Auch in anderen Ländern nimmt die Verfolgung von Kartellen stark zu (die EU wird ausdrücklich erwähnt).
- Geldstrafen gegen Unternehmen
- Seit 1997 mehr als 2 Milliarden Dollar, 40 Geldstrafen von mehr als 10 Milliarden Dollar (davon 34 gegen ausländische Firmen).
- Vor zehn Jahren war die höchste Geldstrafe 5 Millionen Dollar, jetzt beträgt sie 500 Millionen Dollar (Hoffman-La Roche).
Leniency Program
- Im ersten Halbjahr 2003 gingen monatlich drei Selbstanzeigen ein. Der Schnitt liegt bei einer Anzeige pro Monat.
- Amnesty Plus (Anzeige eines anderen als des untersuchten Kartells) ist ein großer Erfolg. Wer diese Möglichkeit nicht benutzt, unterfällt Penalty Plus (Strafverschärfung bei Aufdeckung des zweiten Kartells).
- Die Vertraulichkeit wird strikt gewahrt, auch gegenüber anderen Kartellbehörden (es sei denn, der Informant gibt seine Einwilligung).