26.10.2004

US-Fusionskontrolle: Justizministerium veröffentlicht Leitlinien über Abhilfen

USA
Department of Justice
Fusionskontrolle
Veräußerungszusagen

https://www.usdoj.gov/atr/public/guidelines

Das Department of Justice (DoJ) hat am 23. Oktober 2004 einen "Antitrust Division Policy Guide to Merger Remedies" veröffentlicht (25 Seiten und 8 Seiten Anmerkungen und Fußnoten). Er stellt die wettbewerbspolitischen Erwägungen der Behörde und ihre ökonomischen Grundlagen dar. Für die Parteien eines Zusammenschlusses und ihre Berater ist dies eine Unterlage, auf die sie sich bei ihren Verhandlungen berufen können.

Die Federal Trade Commission hatte im Mai 2003 ein ähnliches Dokument veröffentlicht: "Statement on Negotiating Merger Remedies" (FIW Archiv, 2. Juni 2003).

Der Leitfaden des DoJ besteht aus fünf Teilen: einem Überblick, den Leitprinzipien, Hinweisen zur Festlegung der richtigen Abhilfe, Hinweisen zur Durchführung der Abhilfemaßnahmen und zum Enforcement.

Überblick

Verringert ein Zusammenschluss den Wettbewerb erheblich und verstößt er deshalb gegen sec. 7 Clayton Act, kann das DoJ ein gerichtliches Verbot erwirken, aber auch versuchen, den Zusammenschluss in Verhandlungen mit den Parteien so zu verändern, dass die Wettbewerbsbedenken ausgeräumt werden. Dafür gibt es zwei Wege:

Leitprinzipien

Festlegung der Abhilfen (fashioning the remedy)

Durchführung der Zusagen (implementation)

Enforcement

Das DoJ unterstreicht seine Bereitschaft, Veräußerungsvorgänge, die Eignung des Erwerbers und alle Beziehungen zwischen Veräußerer und Erwerber so zu überwachen, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Erwerbers sichergestellt wird.

Bei Verletzung eines Consent Decree kann das DoJ Verfahren wegen Missachtung des Gerichts (Contempt of Court) einleiten, die zu zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Rechtsfolgen oder zu beidem führen können. Es werden Beispiele zitiert, wo dies bereits geschehen ist.