20.12.2004

Ungerer - European Music Cultures and the Role of Copyright Organization (Vortrag)

EU
Europäische Kommission
Urheberrecht
Verwertungsgesellschaft

https://www.europa.eu.int/comm/competition

Herbert Ungerer leitet die Abteilung Medien der Generaldirektion Wettbewerb. Er hat am 5. Oktober 2004 auf einer Konferenz in Den Haag über die Durchsetzung von Urheberrechten und die Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften referiert (der Vortrag ist erst jetzt ins Internet gestellt worden).

Die EU hat in den vergangenen 10 Jahren den Urheberrechtsschutz durch acht Richtlinien verstärkt. Der Europäische Gerichtshof hat ebenfalls den Wert der Urheberrechte anerkannt, ihn aber gegen die Möglichkeiten wettbewerbsbeschränkender Praktiken abgewogen (Unterscheidung von Bestand und Ausübung der Rechte - Coditel-Entscheidungen).

Mit der Verteilung von Musik für das Internet ist ein neuer Markt entstanden. Territoriale Restriktionen sind hier für die Wahrnehmung der Rechte durch Verwertungsgesellschaften nicht mehr unabdingbar. Diese Unverzichtbarkeit ist aber die einzige Rechtfertigung solcher Einschränkungen (Diskotheken-Entscheidungen der Kommission, besonders der Fall "Lucazeau").

Die Kommission zielt deshalb auf ein europäisches System der Rechtewahrnehmung ab (rights management). Dazu gehören die globale und europaweite Lizensierung und one-stop-shops für Interessenten, allerdings nicht die Zuweisung von Interessenten über eine Wohnsitzklausel an eine einzige Verwertungsgesellschaft, die über ein Netzwerk mit anderen Gesellschaften kooperiert. Deshalb hat die Kommission auch das "Santiago-Abkommen" beanstandet (formelle Beschwerdepunkte).

Herbert Ungerer nennt fünf Eckpunkte für die wettbewerbliche Beurteilung:

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Dies alles läuft auf die freie Wahl der Verwertungsgesellschaften hinaus. Nur dies sieht die Kommission als effizientestes Arrangement an.