13.09.2004

R. Hewitt Pate: Securing the Benefits of Global Competition (Vortrag)

USA
Department of Justice
Wettbewerbspolitik

https://www.usdoj.gov/atr/public/speeches

Assitant Attorney General R. Hewitt Pate, der Leiter der Antitrust-Abteilung des amerikanischen Justizministeriums, hat am 10. September 2004 in Tokio in einem Vortrag anlässlich der 26. japanisch-amerikanischen Antitrust-Konsultationen einen Überblick über die amerikanische Wettbewerbspolitik gegeben.

A. Cartel Enforcement

Wegen der unmittelbaren wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen von Kartellen hat der Kampf gegen unerlaubte Absprachen höchste Priorität. Man benutzt Zuckerbrot und Peitsche (sticks and carrots):

Mr. Pate hofft, dass Japan seine Vorbehalte gegen Amnestie-Programme aufgibt (Übeltäter sollten keinen Strafrabatt erhalten, das Anzeigen von Konkurrenten wird in Japan nicht gern gesehen).

B. Merger Enforcement

Es geht um die Abwägung zwischen der Vergrößerung von Marktmacht und den Effizienzen eines Zusammenschlusses. Wichtig ist, dass man allein die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im relevanten Markt zum Maßstab nimmt, nicht den Schutz von Wettbewerbern. Deshalb hat man auch GE / Honeywell gebilligt und geht gegen die Übernahme von Peoplesoft durch Oracle vor (keine Schaffung eines nationalen Champions gegenüber SAP als größtem Anbieter von Unternehmenssoftware).

Die ökonomischen Instrumente sind über den HHI und die einfache Betrachtung von Marktanteilen hinaus weiterentwickelt worden: Kreuzpreiselastizität aufgrund von Scanner-Daten, die "critical loss"-Analyse, Simulationstechniken zur voraussichtlichen Preisentwicklung nach der Fusion. Dies alles ist aber mit einer gewissen Vorsicht zu handhaben.

Bei den Abhilfen sind strukturelle Maßnahmen eindeutig vorzuziehen, weil bei Verhaltensauflagen Überwachung anfällt, die von der Kartellbehörde schwer zu leisten ist.

International sollte man auf Annäherung hinarbeiten (Hinweis auf das International Competition Network).

C. Unilateral Conduct

Hier geht es um Monopolisierung und den Missbrauch von Marktmacht. Hauptproblem ist, wie man Missbrauch von aggressivem Wettbewerb unterscheiden kann. Dabei gibt es international noch immer die größten Unterschiede.

Grundsatz: "the successful competitor, having been urged to compete, must not be turned upon when he wins" (Judge Learned Hand in der Alcoa-Entscheidung 1945). Neueste Entscheidung ist das Trinko-Urteil des Supreme Court. Danach gibt es keine grundsätzliche Verpflichtung des marktbeherrschenden Unternehmens, seine Wettbewerber zu unterstützen.

Im Microsoft-Fall bewertet man, wie auch schon in früheren Fällen, ein Verhalten danach, ob es - wenn man die wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen hinwegdenkt - noch wirtschaftlichen Sinn ergibt.

Auch hier müssen Abhilfen gut überlegt werden, damit man nicht über das Ziel hinausschießt. Dies ist eines der schwierigsten Felder für jede Kartellbehörde. Bei Microsoft hat man etwa davon abgesehen, das spezielle Produkt-Design zu beanstanden. Hier gehen die amerikanischen Kartellbehörden mit Gegenmaßnahmen sehr vorsichtig um.