17.11.2004
FIW: Stellungnahme zum 15. Hauptgutachten der Monopolkommission
Deutschland
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https://www.monopolkommission.de |
Die Monopolkommission erstattet alle zwei Jahre für die Bundesregierung ein Gutachten zu wichtigen wettbewerbsrechtlichen und wettbewerbspolitischen Entwicklungen und zum Stand der Unternehmenskonzentration in Deutschland. Das 15. Hauptgutachten 2002/2003 trägt den Titel "Wettbewerbspolitik im Schatten Nationaler Champions" (FIW-Aktuelles vom 12.7.2004).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hört am 30. November 2004 in Berlin interessierte Organisationen zu dem Gutachten an. Auch das FIW wird daran teilnehmen. Das Ministerium hat uns freigestellt, vorab eine schriftliche Stellungnahme einzusenden. Wir haben dies getan. Das Dokument ist beigefügt:
- Das FIW teilt die Sorge der Monopolkommission, dass in der Europäischen Union und in Deutschland industriepolitische Erwägungen gegenüber der Wettbewerbspolitik immer stärkeres Gewicht erhalten, was sich nicht zuletzt in deutschen Wünschen nach "Nationalen Champions" (etwa im Bankwesen oder bei der Energieversorgung) ausdrückt.
- Das FIW rät hingegen, anders als die Monopolkommission, zu einem vorsichtigen Vorgehen beim Ausbau der privaten Rechtsverfolgung von Kartellverstößen in der 7. GWB-Novelle, auch angesichts der Bemühungen der Kommission um Harmonisierung (Vorbereitung eines Grünbuchs über "private enforcement", FIW-Aktuelles vom 13.9.2004). Doppelter Schadensersatz ist dem deutschen Deliktsrecht fremd. Eine automatische Anerkennung der Entscheidungen von Gerichten und Kartellbehörden anderer EU-Länder ist nicht tunlich und notwendig. Die Verfolgung von Kartellverstößen wird insgesamt weiterhin hauptsächlich Sache der Kartellbehörden bleiben.