15.03.2004

EU-Studie: Marktabgrenzung im Mediensektor

EU
Europäische Kommission
Marktabgrenzung
Medien

https://www.europa.eu.int/comm/competition

Das Institute of European Media Law, das Zentrum für Europäische Integrationsforschung und Rechtsanwalt Dr. Andreas Bartosch haben im Auftrag der Europäischen Kommission die Marktabgrenzung im Mediensektor in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten untersucht und ihr Ergebnis jetzt vorgelegt. Die Studie trägt den Titel "Media Market Definitions – Comparative Legal Analysis", umfasst mit Anhängen rund 550 Seiten und behandelt folgende Länder: Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Luxemburg, die Niederlande und Schweden. Sie schließt an drei Studien aus dem Jahr 2002 an, die sich ebenfalls mit der Marktabgrenzung im Bereich der Medien unter rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten beschäftigten und die einschlägigen Entscheidungen der Kommission und des Gerichtshofes analysiert haben.

Die Studie beschreibt zunächst die allgemeine Methode der Marktabgrenzung und widmet sich dann den Besonderheiten des Mediensektors (Rundfunk und Fernsehen, Druckwerke, Musikwerke, Filme, Internet). Es geht dort teils um Produkte, aber auch um Dienstleistungen. Neben wirtschaftlichen sind kulturelle Belange zu beachten. Der Sektor wandelt sich schnell. Dargestellt werden die sondergesetzlichen Regelungen und die Besonderheiten von Medienmärkten (related markets, emerging markets).

Die Studie kommt zu dem allgemeinen Schluss, dass die nationalen Unterschiede bei der Definition des relevanten Marktes im Mediensektor nicht sehr groß sind. Es ist daher fraglich, ob die Studie politische Konsequenzen auslösen wird. Die Zusammenstellung des Materials ist jedoch für alle einschlägig interessierten Fachleute höchst wertvoll.