23.01.2004

EU: Ministerrat verabschiedet neue Fusionskontrollverordnung

EU
Europäische Kommission
Fusionskontrolle

https://www.europa.eu.int/comm/competition

Der Ministerrat hat am 20. Januar 2004 die neue Fusionskontrollverordnung (FKVO) verabschiedet. Nachdem sich die Mitgliedstaaten bereits im November 2003 politisch geeinigt hatten, war dies nur noch eine Formalität. Die neue FKVO kann damit rechtzeitig zur Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 in Kraft treten. Der Text wird auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlicht werden, wenn der Sprachendienst seine Überprüfung abgeschlossen hat.

In einer Pressemeldung hebt Wettbewerbskommissar Monti die Neuregelungen hervor:

Begleitet wird die neue FKVO von Leitlinien über horizontale Zusammenschlüsse, die den Unternehmen und ihren Beratern Hinweise zur Praxis der Kommission geben sollen. Darüber hinaus hat die Kommission bereits "Best-Practice-Regeln" für die Prüfung von Zusammenschlüssen veröffentlicht. Die Pressemeldung wird durch ein Memorandum ergänzt, in dem "häufig gestellte Fragen" zur Reform der Fusionskontrolle beantwortet werden. Darin werden die Änderungen noch einmal anschaulich dargestellt, vor allem die Änderungen im Verfahrensablauf.

Zum neuen Marktbeherrschungstest wird dazu ausgeführt, dass er auch wettbewerbswidrige Wirkungen eines Zusammenschlusses erfasst, wenn das neue Unternehmen nicht im bisherigen Sinne marktbeherrschend ist, aber gleichwohl nach der Fusion nicht genügend Wettbewerb stattfinden würde. Die Kommission bemerkt dazu, dass dies nur eine Klarstellung (Clarification) sei, ihren Befugnissen nichts hinzufüge (Addition).

Am Ende werden einige Zahlen genannt: