23.01.2004
EU: Ministerrat verabschiedet neue Fusionskontrollverordnung
EU
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https://www.europa.eu.int/comm/competition |
Der Ministerrat hat am 20. Januar 2004 die neue Fusionskontrollverordnung (FKVO) verabschiedet. Nachdem sich die Mitgliedstaaten bereits im November 2003 politisch geeinigt hatten, war dies nur noch eine Formalität. Die neue FKVO kann damit rechtzeitig zur Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 in Kraft treten. Der Text wird auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlicht werden, wenn der Sprachendienst seine Überprüfung abgeschlossen hat.
In einer Pressemeldung hebt Wettbewerbskommissar Monti die Neuregelungen hervor:
- Die flexiblere Gestaltung des Verfahrensablaufs, die in schwierigen Fällen mehr Zeit für die Prüfung des Zusammenschlusses gibt,
- Die Verstärkung des Prinzips vom "One-Stop-Shop": die erleichterten Verweisungen von Fällen von und nach Brüssel sowie die Möglichkeit, in einem Vorverfahren die Zuständigkeit der Kommission herbeizuführen, wenn die Fusion in mehr als drei Mitgliedstaaten angemeldet werden müsste und keines der betroffenen Länder widerspricht,
- Den erweiterten Begriff der Marktbeherrschung, der auch die Untersagung von Zusammenschlüssen erlaubt, wenn so genannte "unilaterale Effekte" auftreten.
Begleitet wird die neue FKVO von Leitlinien über horizontale Zusammenschlüsse, die den Unternehmen und ihren Beratern Hinweise zur Praxis der Kommission geben sollen. Darüber hinaus hat die Kommission bereits "Best-Practice-Regeln" für die Prüfung von Zusammenschlüssen veröffentlicht. Die Pressemeldung wird durch ein Memorandum ergänzt, in dem "häufig gestellte Fragen" zur Reform der Fusionskontrolle beantwortet werden. Darin werden die Änderungen noch einmal anschaulich dargestellt, vor allem die Änderungen im Verfahrensablauf.
Zum neuen Marktbeherrschungstest wird dazu ausgeführt, dass er auch wettbewerbswidrige Wirkungen eines Zusammenschlusses erfasst, wenn das neue Unternehmen nicht im bisherigen Sinne marktbeherrschend ist, aber gleichwohl nach der Fusion nicht genügend Wettbewerb stattfinden würde. Die Kommission bemerkt dazu, dass dies nur eine Klarstellung (Clarification) sei, ihren Befugnissen nichts hinzufüge (Addition).
Am Ende werden einige Zahlen genannt:
- 2.399 Anmeldungen von Fusionen 1990 bis 2003,
- Höhepunkte 2000 und 2002 (345, 279),
- 2.235 Fusionen wurden schon in Phase I freigegeben,
- nur 18 Zusammenschlüsse sind untersagt worden.