21.01.2004
Daseinsvorsorge: Monti stellt neues Konzept vor / mehr als 100 Änderungsanträge für Plenarabstimmung
EU
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Wettbewerbskommissar Monti kündigte bei einer Aussprache im EP-Wirtschaftsausschuss am 2.12.2003 Maßnahmen für Anfang 2004 an, die sich auf die Ausgestaltung der Regelungen zu den Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) beziehen. Die Ausarbeitung der vorgestellten Neuerungen stehen im Zusammenhang mit dem Altmark-Trans-Urteil des EuGH (NvWR 2003, 152) und sollen zu mehr Rechtssicherheit bei der Förderung von DAI beitragen.
Monti will das neue Konzept in 3 Kommissionspapieren niederlegen. Im Anschluss an die EuGH-Entscheidung ist als erstes eine Mitteilung geplant, die klarstellen soll, wann eine Entschädigung für die Erbringung von DAI eine staatliche Beihilfe gemäß Art. 87 Abs. 1 EG ist. Geplant ist ebenfalls eine Entscheidung auf der Grundlage von Art. 86 Abs. 3 EG für geringe Entschädigungen bzw. Entschädigungen, die Art. 86 Abs. 2 EG unterfallen. Danach soll eine Anmeldung als Beihilfe entbehrlich sein. Drittens kündigte Monti eine gemeinschaftliche Regelung über höhere Beihilfenbeträge für DAWI an, die mit Art. 86 Abs. 2 EG vereinbar sein müsse. Auf eine Anmeldung könne dabei aber nicht verzichtet werden. Das EP soll noch in dieser Legislaturperiode konsultiert werden.
Der EP-Wirtschaftsausschuss hat am 15.12. auf einer Sondersitzung über den Herzogbericht zum Grünbuch der KOM zu DAI abgestimmt. Der Ausschuss nahm den Bericht auf der Grundlage verschiedener Änderungsanträge mit 30 Stimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung an, der am 17.12. eingereicht wurde und über den das Plenum am 14.1. abstimmen wird. Inzwischen sind mehr als 100 Änderungsanträge eingegangen.
Der Wirtschaftsausschuss hat sich vielen Punkten von Philippe Herzog (Vereinigte Linke, F) vorgelegten Bericht entfernt und
- bekennt sich ausdrücklich zu den positiven Auswirkungen der Marktöffnung auf die Beschäftigungslage in Europa sowie zum Erfolg dieser Strategie für Europas Wettbewerbsfähigkeit,
- bekennt sich zur Aufrechterhaltung der sektorspezifischen Regelungen für DAWI und zum Nutzen dieser Regelungen,
- hält jedoch an der Unterscheidung von Dienstleistungen wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Art fest,
- betont das Subsidiaritätsprinzip und seine Skepsis in Bezug auf eine Rahmenrichtlinie, in der er keinen Vorteil sieht,
- spricht sich für eine Gleichbehandlung öffentlicher und privater Unternehmen – auch in der Steuergesetzgebung – aus,
- wendet sich gegen europäische Regulierungsbehörden und
- spricht sich für eine beschränkte Marktöffnung in der Wasserwirtschaft aus.
Der mitberatende Industrie-Ausschuss des EP nahm am 27.11.2003 mit einer Mehrheit von 26 zu 18 die von Langen (EVP, D) verfasste Stellungnahme an. Zu den einzelnen Änderungsanträgen folgte der Ausschuss ausnahmslos den Empfehlungen des Berichterstatters.