21.07.2004

Bundesrat nimmt zur GWB-Novelle Stellung

Deutschland
GWB-Novelle

https://www.bundesrat.de

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 9.Juli 2004 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränklungen verabschiedet (BR-Drucksache 441/04). Die Bundesregierung wird dazu nach der Sommerpause eine Gegenäußerung abgeben, bevor der Bundestag seine Beratung der GWB-Novelle beginnt.

Der Bundesrat unterstützt die Anwendung des Prinzips der Legalausnahme (VO 1/2003) auch auf Sachverhalte ohne zwischenstaatliche Auswirkungen. Er ist auch mit den Verbesserungen der privaten Rechtsdurchsetzung des Kartellrechts einverstanden, lehnt jedoch die Abschöpfung des durch Kartellverstöße erlangten Mehrerlöses durch Verbände ab. Ferner votiert der Bundesrat gegen jegliche Erleichterungen in der Pressefusionskontrolle.

Die Freistellung von Mittelstandskartellen möchte der Bundesrat erweitern: Rationalisierungskartelle sollten unter bestimmten Voraussetzungen auch zulässig sein, wenn sie Preisabreden enthalten oder auf gemeinsame Beschaffung oder gemeinsamen Vertrieb gerichtet sind.

Nach dem Regierungsentwurf soll es für Preisbindungen der Abnehmer keine Freistellungsmöglichkeit geben. Der Bundesrat wendet sich gegen diese Bestimmung und will es bei der Anwendung der Vertikal-GFVO belassen.

Die Vorschrift über die europafreundliche Auslegung des Wettbewerbsrechts will der Bundesrat ebenfalls gestrichen sehen. Er hält diesen Grundsatz für eine Selbstverständlichkeit, fürchtet bei einer Festschreibung aber eine Begründungspflicht von Gerichten und Behörden bei Abweichungen.

Die Bundesregierung will die Abschöpfung von erlangten Vorteilen durch das Bundeskartellamt an das Verschulden des Unternehmens knüpfen. Der Bundesrat empfiehlt eine Herausgabe des Mehrerlöses auch bei Verstößen ohne Verschulden.

In der Fusionskontrolle lehnt der Bundesrat die Einengung der Drittbeschwerde beim einstweiligen Rechtsschutz ab. Der Dritte soll gegen einen Zusammenschluß nicht erst vorgehen können, wenn er durch ihn in seinen Rechten verletzt ist, sondern es soll weiterhin ausreichen, dass er in seinen Interessen erheblich berührt ist.

Der Bundesrat spricht sich auch gegen eine Verzinsung von Geldbußen ab Verhängung aus und will es beim gegenwärtigen Rechtszustand belassen.

Für die Weitergeltung der Freistellung bestimmter mittelständischer Kartelle fordert der Bundesrat statt der einjährigen Frist des Regierungsentwurfes eine längere Übergangsfrist (bis Ende 2009).

Für Beschwerden eines Beigeladenen soll der Streitwert auf 1 Mio. € begrenzt werden.