12.10.2004

Bericht: 43. FIW-Ferienkurs vom 4.-6. Oktober 2004 in Köln

FIW-Ferienkurs

Eigener Bericht

Der Ferienkurs war erneut ausgebucht. 76 junge Juristinnen und Juristen - Studenten, Referendare, Doktoranden, junge Anwälte und Wirtschaftsjuristen - hatten sich zu der dreitägigen Veranstaltung angemeldet, die in den Räumen des Institutes stattfand.

Professor Ingo Schmidt (Berlin) hielt den traditionellen Einführungsvortrag, der neue Entwicklungen in der Wettbewerbstheorie und ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbspolitik darstellt. Professor Schmidt beschrieb die Konzepte der vergangenen 50 Jahre vom Ordoliberalismus der Freiburger Schule über die Lehren der Chicago School bis zum "more economic approach" der europäischen Wettbewerbspolitik.

Dr. Hans-Martin Feldkamp (Bayer AG) referierte über die Verfolgung von Kartellverstößen in Deutschland, Europa und den USA, wobei festzustellen war, dass die Kartellverfolgung vor allem durch die Bonusprogramme (Straffreiheit oder Strafmilderung bei Kooperation) wirksamer geworden ist und die Höhe der Geldbußen erheblich zugenommen hat.

Frau Dr. Mareike Wantzen (FIW) und RA Dr. Oliver Steffens (McDermott, Will & Emery) behandelten in ihren Vorträgen die im Mai 2004 in Kraft getretene VO 1/2003 über das europäische Kartellverfahren und die vom Bundestag behandelte GWB-Novelle, die das deutsche Recht an diese VO anpassen soll. Der Systemwechsel zur Legalausnahme stellt die Beratungspraxis vor neue Herausforderungen, die Kartellbehörden verbessern ihren Informationsaustausch, die nationalen Gerichte müssen verstärkt europäisches Recht anwenden, was möglichst kohärent geschehen sollte.

RA Dr. Harald Kahlenberg (CMS Hasche Sigle) beschrieb die gleichfalls im Mai 2004 wirksam gewordenen Änderungen der EU-Fusionskontrollverordnung und gab einen Überblick über die deutsche Fusionskontrolle: mit Spannung wird erwartet, wie die Kommission das neue Untersagungskriterium (SIEC-Test) handhaben wird.

Dr. Steffen Nolte (DaimlerChrysler) widmete sich den kartellrechtlichen Problemen von Vertriebs- und Lieferverträgen und griff dabei auf seine umfangreichen praktischen Erfahrungen zurück. Die Vertikal-GFVO und die GFVO über den Kfz-Vertrieb ziehen den Rahmen, dessen Ausfüllung im Einzelfall gründliche Überlegungen erfordert.

RA Dr. Marco Hartmann-Rüppel (TaylorWessing) schilderte anhand zahlreicher Gerichtsentscheidungen das Spannungsverhältnis zwischen gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie dem Wettbewerbsrecht, dessen Aufgabe es ist, einen Ausgleich zwischen einzelnen Ausschließlichkeitsrechten und der Handlungsfreiheit Dritter herzustellen.

Frau RA Dr. Daniela Seeliger (Linklaters) sprach über kartellrechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Internet und betrachtete dabei vor allem die Handelsplattformen im gewerblichen Bereich, die Rationalisierungsgewinne bringen, aber auch zu einer Kooperation von Wettbewerbern mit der Gefahr wettbewerblichen Informationsaustausches und des Ausschlusses Dritter führen können.

Professor Christian Schmidt-Leithoff (Stuttgart) führte in die Beihilfenkontrolle ein, die angesichts des immer noch großen Umfanges der Beihilfen wettbewerbspolitisch besonders bedeutsam ist, und grenzte unerlaubte von erlaubten Beihilfen ab.

Holger Dieckmann (Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission) hatte erneut den ebenfalls traditionellen Schlussvortrag über die Organisation und Entscheidungspraxis seiner Behörde übernommen. Er gab einen umfassenden Einblick in die Struktur der Generaldirektion, ihre Arbeitsweise und einige aktuelle rechtspolitische Vorhaben.

Den Abschluss des Ferienkurses bildete eine Besichtigung der Henkel KGaA in Düsseldorf, die aus einer Werksrundfahrt und einer Diskussion mit Mitarbeitern der Henkel Law Group bestand.