03.06.2004

7. GWB-Novelle: Regierungsentwurf verabschiedet

Deutschland
GWB-Novelle

Die Bundesregierung hat am 26. Mai 2004 den Regierungsentwurf eines 7. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. Die Novelle wird nun im ersten Durchgang vom Bundesrat behandelt, dessen Stellungnahme im Juli 2004 erwartet wird. Die Bundesregierung wird ihre Gegenäußerung bis September 2004 vorbereiten. Die erste Lesung im Bundestag wird in demselben Monat stattfinden. Von der Dauer der Ausschussberatungen hängt ab, wann die Novelle in Kraft tritt. Das BMWA hofft auf den 1. Januar 2005.

Regierungsentwurf und Begründung sind im Internet veröffentlicht. Die wesentlichen Regelungen sind:

1. Umsetzung der VO 1/2003

2. Marktbeherrschung

3. Anwendung des europäischen neben dem deutschen Wettbewerbsrecht

4. Wettbewerbsregeln

5. Ausnahmebereiche

6. Befugnisse der Kartellbehörden

7. Sanktionen

8. Internationale Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden

9. Bußgelder

10. Pressefusion

11. Rechtsschutz in der Fusionskontrolle

12. Untersagungskriterium in der Fusionskontrolle

Das BMWA hat keine Änderungen vorgeschlagen, wird aber demnächst ein Diskussionspapier veröffentlichen, in dem Vorteile und Nachteile des Marktbeherrschungstests und des neuen europäischen SIEC-Tests dargestellt werden. Eine Änderung wäre dann noch in den Beratungen des Bundestages möglich.