18.07.2003

Vertrag EU-Japan über Zusammenarbeit im Wettbewerbsrecht

EU
Japan
Kooperationsabkommen

www.europe.eu.int/comm/competition

Die Europäische Union und die Regierung von Japan haben am 10. Juli 2003 ein "Abkommen über die Zusammenarbeit bei wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen" abgeschlossen, das 30 Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft treten wird. Ähnliche Abkommen bestehen bereits mit anderen Ländern, so mit den USA und Kanada.

Mit Japan ist im Einzelnen vereinbart: