23.06.2003

Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerbsfragen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft"

Deutschland
Monopolkommission
Entsorgungswirtschaft
Duales System Deutschland

www.monopolkommission.de

Neben ihren Hauptgutachten, die alle zwei Jahre erstellt werden, fertigt die Monopolkommission zusätzliche Gutachten. Sie kann dazu von der Bundesregierung beauftragt, aber auch nach eigenem Ermessen tätig werden. Von dieser zweiten Möglichkeit (§ 44 Abs. 1 S. 4 GWB) hat die Monopolkommission Gebrauch gemacht und im Juni 2003 ein Sondergutachten „Wettbewerbsfragen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ vorgelegt (113 Seiten). Sie befasst sich darin mit dem Dualen System Deutschland (DSD) und den Monopolen der kommunalen Entsorgungsträger.