18.08.2003
R. Hewitt Pate: Antitrust Enforcement Oversight (Bericht)
USA
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www.usdoj.gov/atr |
Der neue Leiter der Antitrust-Abteilung des amerikanischen Justizministeriums (Assistant Attorney General), R. Hewitt Pate, hat am 24. Juli 2003 dem Rechtsausschuss (Committee on the Judiciary) des amerikanischen Repräsentantenhauses einen umfassenden Bericht über die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts durch seine Behörde erstattet (13 Seiten):
- Bestrafung von Kartellverstößen: 2003 fast 60 Millionen Dollar Bußgelder, 11 Unternehmen und 17 Einzelpersonen verurteilt. 2002 75 Millionen Dollar Bußgelder, 21 Unternehmen und 23 Einzelpersonen verurteilt (insgesamt mehr als 10.000 Tage Gefängnis, im Schnitt pro Verurteilung 18 Monate).
- Fälle mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit: Alfred Taubman (Chairman von Sotheby's: 7,5 Millionen Dollar Geldbuße und ein Jahr Gefängnis wegen Preisabsprache mit Christie's), Elmore Roy Anderson (3 Jahre Gefängnis wegen Ausschreibungsbetrugs zum Nachteil amerikanischer Regierungsstellen bei Entwicklungsvorhaben in Ägypten, Melvin Merberg (63 Monate wegen Ausschreibungsbetrugs zu Lasten verschiedener Organisationen in New York), Austin Shelton (10 Jahre wegen Ausschreibungsbetrugs, Korruption und Geldwäsche im Zusammenhang mit einer Sturmschäden-Hilfe für die Insel Guam).
- Unter den aktuellen Geldbußen gegen Unternehmen wird der Fall Hoechst erwähnt (12 Millionen Dollar wegen Marktaufteilung beim Vertrieb der Chemikalie MCAA, gemeinsam mit AKZO und ELF Atochem).
- Die Kronzeugenregelung (leniency) hat vier Vorteile: sie verhindert in manchen Fällen von vornherein die Bildung von Kartellen, destabilisiert existierende Kartelle, liefert Beweismittel für eine bessere Verfolgung von Kartellen und bringt oft bisher unbekannte Kartelle ans Licht, die bei einer Offenbarung mit angezeigt werden.
- Fusionskontrolle: Die Zahl der Anmeldungen ist rückläufig (2002 1187, 2003 bisher über 800, zuvor jedoch jährlich mehr als 4.500). 2002 ergingen bisher 16 "second requests", 13 Fusionen wurden vor Gericht angegriffen. Seit Juni 2001 hat DoJ 34 Fusionen angegriffen und war in 31 der bisher erledigten 32 Fälle erfolgreich (Ausnahme: Sungard/Comdisco). Verschiedene Fälle werden näher dargestellt (keine deutsche Beteiligung).
- Zivilrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen: Der Fall Microsoft ist durch eine vom Bezirksgericht gebilligte Vereinbarung (settlement) beigelegt, dagegen klagt jedoch Massachusetts. Die Entscheidung steht noch aus. Verschiedene andere Fälle werden erörtert.
- Internationales: Zusammenarbeit mit der EU in den letzten beiden Jahren gut wie nie zuvor. Die gemeinsame Arbeitsgruppe zur Fusionskontrolle ist wiederbelebt worden und beschäftigt sich derzeit mit Effizienzen und konglomeraten Zusammenschlüssen. Es sind "Best Practices" für die Fusionskontrolle erarbeitet worden. Ferner wird der Stand der Diskussion im International Competition Network erläutert.
- Ausblick: Die Anhörungen zum Technologietransfer werden in einen Bericht münden, der bis Ende 2003 veröffentlicht wird. Intern wird die Zusagenpolitik (remedies policy) bei der Fusionskontrolle diskutiert, ebenso die Analyse abgestimmter Verhaltensweisen. Die Anhörungen zum Wettbewerb im Gesundheitswesen laufen noch, so dass ein Bericht nicht vor Frühjahr 2004 erscheinen wird (vielleicht auch für Deutschland wichtig!).