15.10.2003

Philip Lowe: Die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln im Recht der freien Berufe (Vortrag)

EU
Europäische Kommission
Freie Berufe

https://www.europa.eu.int/comm/competition

Philip Lowe, der Generaldirektor der GD Wettbewerb, hat am 29. September 2003 in Bonn in der Sitzung des Arbeitskreises Kartellrecht des Bundeskartellamtes ("Professorenkonferenz") über die Pläne der Kommission zur Anwendung des Wettbewerbsrechts auf die freien Berufe berichtet.

Ziel der Kommission ist es, "den Wettbewerb in den freien Berufen im Interesse der Berufsangehörigen und der Verbraucher zu fördern, jedoch ohne die wichtige Funktion der freien Berufe zu gefährden". Ausgangspunkt ist das Gutachten des Österreichischen Instituts für Höhere Studien (IHS) über die Regulierung der Berufe in den Mitgliedstaaten (siehe Archiv "Freie Berufe"). Es bezieht sich allerdings nur auf die wirtschaftlichen Auswirkungen. Eine Analyse der rechtlichen Aspekte behält sich die GD Wettbewerb vor.

Das Gutachten gelangt zu dem Ergebnis, dass die Regelungsdichte in Deutschland, Italien, Luxemburg und Österreich am höchsten, in Großbritannien, Irland und Skandinavien am geringsten ist. Bei Anwälten und Wirtschaftsprüfern ist sie höher als bei Architekten und Ingenieuren. Je dichter die Regulierung, desto höher sind die Umsätze der Berufsträger. Die Studie gelangt zu dem Schluss, dass die hohe Regelungsdichte der wirtschaftlichen Effizienz und Produktivität schadet.

Die Kommission wird nun ihre Bestandsaufnahme weiter vertiefen. Zu dem Gutachten sind 246 Stellungnahmen eingegangen. Die Resultate werden bei einer Konferenz der Kommission am 28. Oktober 2003 in Brüssel präsentiert (wir werden darüber berichten). Ende 2003 will Kommissar Monti diese Phase abschließen. Dann sollen die einzelnen Regulierungsmaßnahmen bewertet werden, "um solche zu identifizieren, die nicht verhältnismäßig oder objektiv gerechtfertigt erscheinen".

Die Kommission beabsichtigt nicht, schematisch vorzugehen, sondern ist sich der Unterschiede zwischen den einzelnen Berufen und sogar innerhalb eines Berufsstandes wohl bewusst. Aber die freien Berufe sind nicht von vornherein dem europäischen Wettbewerbsrecht entzogen. Auch die Selbstregulierung der Standesorganisationen fällt grundsätzlich unter die europäischen Wettbewerbsregeln.

In vielen Ländern sind die freien Berufe durch staatliche Gesetze geregelt. Mangels Harmonisierung sind die Mitgliedstaaten dazu auch berechtigt. Aber diese Gesetze müssen an den Binnenmarktregeln und an den Wettbewerbsregeln gemessen werden. Dies unternimmt die Kommission jetzt.