02.06.2003
Monti: Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie (Vortrag)
EU
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www.europa.eu.int/comm/competition |
Wettbewerbskommissar Mario Monti hat am 26. Mai 2003 in Dublin vor dem Institute of European Affairs über "The Contribution of Competition Policy to Competitiveness of European Industry" gesprochen:
- Der Europäische Rat von Lissabon hatte vor drei Jahren beschlossen, die EU bis 2010 zur dynamischsten Volkswirtschaft der Erde zu machen. Dies bedeutet, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie erhöht werden muss. Dazu sind Produktivitätsfortschritte der Schlüssel. Die Wettbewerbspolitik muss helfen, sie zu ermöglichen. Auf verschiedenen Märkten sind wichtige Entwicklungen im Gange, so auf den Energiemärkten, in der Luftfahrt (open skies), in der Telekommunikation und auf den Finanzmärkten.
- Die Integration des Binnenmarktes muss ebenfalls durch die Wettbewerbspolitik gesichert werden. Sie ist durch Handlungen von Unternehmen, aber auch durch staatliches Handeln bedroht. Der Schutz von Märkten durch staatliche Regulierung muss zurückgedrängt werden. Neben der Liberalisierung und Öffnung der Märkte ist die Anwendung des Wettbewerbsrechts nötig.
- Der Energiesektor ist ein gutes Beispiel. 2002 hat die Kommission Regelungen auf den Weg gebracht, die jene Wettbewerbsverzerrungen vermeiden sollen, die sich aus der unterschiedlichen Geschwindigkeit der Marktöffnung in den einzelnen Mitgliedstaaten ergeben haben. Was die Anwendung des Wettbewerbsrechts betrifft, werden die Fälle Synergen (ESB/Statoil) und DUC/DONG geschildert, in denen es um wettbewerbswidrige Vertragsgestaltungen ging.
- In der Telekommunikation setzt die Kommission Hoffnungen auf den neuen "Regulierungsrahmen für elektronische Kommunikation", der 2002 verabschiedet wurde. Regulierungsbehörden sind nach wie vor notwendig, aber in dem Maße, in dem sich die Marktöffnung stabilisiert, soll die Regulierung zurückgefahren werden. Als Fall für die Anwendung des Wettbewerbsrechts wird die Bußgeldentscheidung vom 21. Mai 2003 gegen die Deutsche Telekom dargestellt, bei der es um Durchleitungsgebühren für die "letzte Meile" zum Endkunden ging (Preisdiskriminierung).
- Die freien Berufe werden nur kurz gestreift. Die Kommission hat hier eine Konsultation über das Standesrecht, die Preisgestaltung, die Werbebeschränkungen und die Zusammenarbeit innerhalb der Berufsstände eingeleitet.
- Bei den Beihilfen wird auf die Erfolge der Kommission hingewiesen. Der Umfang der Beihilfen ist in den letzten Jahren zurückgegangen, was auch eine Folge der Durchsetzung des Beihilfenrechts durch die Kommission ist. Es bleibt aber noch manches zu tun. Zwei Beispiele werden genannt: ungerechtfertigte Steuervorteile (Bevorzugung des verarbeitenden Gewerbes in Irland durch eine Herabsetzung der Gewerbesteuer auf 10 %; ferner hatte die Kommission im Juli 2001 15 steuerliche Regelungen in 12 Mitgliedstaaten beanstandet, von denen die meisten heute nach Entscheidungen der Kommission oder freiwillig geändert worden sind) sowie Sondervorteile für öffentliche Unternehmen (Haftungsübernahme durch den Staat: Westdeutsche Landesbank und Electricité de France).
- Monti beschreibt im letzten Teil die bekannten Aktivitäten zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts: VO 1/2003, neue Fusionskontrollverordnung, Überholung der Vorschriften und Verfahren in der Beihilfenkontrolle (letzteres besonders mit Blick auf die Erweiterung der EU).