26.05.2003

Kommission: Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Die Kommission hat am 21. Mai 2003 ein Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse verabschiedet. Sie will damit, so steht es in ihrer Pressemitteilung, eine Diskussion über die Rolle der EU bei der Förderung einer hohen Qualität öffentlicher Dienstleistungen in Gang bringen. Sie wirft die Frage auf, ob es notwendig ist, einen allgemeinen Rechtsrahmen für Leistungen der Daseinsvorsorge auf Gemeinschaftsebene zu schaffen.

Das Grünbuch stellt zunächst den Hintergrund der Diskussion dar. Trotz der Vielfalt von Leistungen der Daseinsvorsorge gibt es offenbar Probleme, die eine übergreifende Lösung auf europäischer Ebene nahelegen könnte. Dies führt zu der Frage nach dem Umfang der Maßnahmen der Gemeinschaft und dem Subsidiaritätsprinzip. Den Mitgliedstaaten räumt der EU-Vertrag bei der Daseinsvorsorge die führende Rolle ein. Es wäre zu prüfen, ob die EU eine koordinierende Funktion übernehmen sollte und ob dies sektorspezifisch oder mittels eines allgemeinen Rechtsrahmens als Querschnittsaufgabe geschehen sollte.

Das Grünbuch skizziert dann einige Elemente der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse: Universalität, Kontinuität, Qualität, Erschwinglichkeit und den Schutz von Nutzern und Verbrauchern. Daneben treten sektorspezifische Verpflichtungen wie die technische Sicherheit, Versorgungssicherheit, Netzzugang und Zusammenschaltbarkeit sowie der Medienpluralismus.

Es schließt sich ein Kapitel über die Rolle der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft bei der Festlegung von Gemeinwohlverpflichtungen und bei der organisatorischen Abwicklung, bei der Finanzierung und bei der Evaluierung an. Zum Schluss wird der internationale Hintergrund beschrieben: Globalisierung, Handelspolitik, Entwicklungspolitik und Kooperationspolitik.

Jedermann ist eingeladen, bis zum 15. September 2003 zu dem Grünbuch Stellung zu nehmen (E-Mail-Adresse: SGI-Consultation@cec.eu.int), wobei die Stellungnahmen auf Wunsch veröffentlicht werden.

Zum Stand der politischen Beratungen, die bereits begonnen haben, ist vom BDI zu erfahren:

Am 11.6. soll bereits eine erste öffentliche Anhörung des Wirtschafts- und Währungsausschusses des EP zu diesem Thema stattfinden. Die Anhörung soll sich auf Anregung des Berichterstatters Phillippe Herzog auf folgende Komplexe beziehen:

1. Die rechtliche und politsche Grundlage einer europäischen Vorstellung der Dienstleistungen im allgemeinen Interesse

2. Ein Rahmenwerk gemeinsamer Prinzipien

Für UNICE und BDI wird Herr Königshaus, Vorsitzender der UNICE Task Force zur Daseinsvorsorge, als Experte sprechen.

Mit dem Grünbuch der EU-Kommission wird eine heftige Debatte entbrennen. Der EG-Vertrag selbst spricht nur in Art. 16 und Art. 86 Abs. 2 EG von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, deren Erbringung unter bestimmten Voraussetzungen den Wettbewerbs- und Beihilfenregeln entzogen werden kann. Die Abgrenzung von Leistungen wirtschaftlicher Natur und nicht-wirtschaftlicher Natur ist oft nicht leicht zu ziehen, da viele traditionell staatlich geregelten Bereiche, jedenfalls in Teilen, eine erhebliche wirtschaftliche Komponente haben und daher durchaus statt vom Staat selbst von Privaten im Markt erbracht werden können. Die Kommission wird voraussichtlich zu der Frage, ob eine Rahmenrichtlinie für den Bereich der Daseinsvorsorge notwendig ist, einen neutralen Standpunkt einnehmen und sich darauf beschränken, diese und andere Themen in Form eines umfangreichen Fragenkataloges mit den beteiligten Kreisen zu klären.