30.12.2003

Howard Pate und Mario Monti zum Wettbewerb in der Telekommunikation

EU
USA
Europäische Kommission
Department of Justice
Telekommunikation

https://www.usdoj.gov/atr
https://www.europa.eu.int/comm/competition (Vorträge)

Anfang Dezember 2003 haben zwei Leiter wichtiger Wettbewerbsbehörden über den Wettbewerb in der Telekommunikation referiert: Mr. Howard Pate, der Leiter der Antitrust-Abteilung des US-Justizministeriums am 4. Dezember 2003 in Washington vor dem Practicing Law Institute und Professor Mario Monti, EU-Wettbewerbskommissar, am 10. Dezember 2003 in Brüssel auf der ECTA-Konferenz.

Mr. Pate ("Telecommunications Competition") stellt fest, dass der Telecommunications Act von 1996 zu mehr Wettbewerb geführt habe (das Glas ist halb voll und füllt sich weiter). Er geht besonders auf folgende Sektoren ein: Mobilfunk (sechs nationale und verschiedene regionale Anbieter), Orts- und Ferngespräche im Festnetz (neue Marktzutritte, besonders bei den Ferngesprächen), Videoprogramm-Vertrieb über Kabelnetz (Wettbewerbssituation, besonders hinsichtlich der Preisentwicklung, noch nicht eindeutig zu beurteilen), Breitband (USA holen hier gegenüber anderen Ländern bei der Zahl der Anschlüsse kräftig auf), neue Technologien (Schilderung verschiedener Entwicklungen, die vor der Einführung stehen).

Ausführlich geht Mr. Pate auf das Verhältnis von staatlicher Regulierung und der Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts ein. Beides muss sich ergänzen. Das Telekommunikationsgesetz von 1996 soll in allen Bereichen Wettbewerb schaffen, aber die Regulierung wird zurückgenommen, sobald in einem Sektor ausreichender Wettbewerb hergestellt ist. Dann übernimmt das Wettbewerbsrecht die Kontrolle des Marktgeschehens. Bei der wettbewerblichen Analyse sind verschiedene Faktoren zu beachten, die gerade in der Telekommunikation eine Rolle spielen: die schnelle technologische Entwicklung, die Kapitalintensität und die Netzwerkeffekte.

Vor dem Supreme Court ist derzeit das Verfahren Verizon / Trinko anhängig. Es geht um die Frage, wie weit ein Monopolist seinen Wettbewerbern helfen muss, ihm wirksamen Wettbewerb zu liefern. Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet den Monopolisten in dieser Hinsicht zur Unterstützung von Neulingen. Dies hat ein Bundesgericht nun auch auf den Sherman Act übertragen. Gegen diese Auslegung wendet sich das Justizministerium in einer Stellungnahme an den Supreme Court. Allein die Monopolstellung rechtfertigt unter Section Zwei noch kein Eingreifen der Kartellbehörden. Vielmehr muss ein Verhalten des Monopolisten hinzukommen, um Sanktionen auszulösen.

Schließlich geht Mr. Pate noch auf die Fusionskontrolle ein, besonders auf die Bestimmung des relevanten Marktes, der keineswegs immer das Gesamtgebiet der USA umfassen muss. Ein bestimmter Markt kann auch nur einzelne Anbieter umfassen oder einzelne Gruppen von Kunden. Mit diesen Fragen setzt sich das Ministerium offenbar eingehend auseinander.

Professor Monti beschäftigt sich ebenfalls mit der Rolle der Regulierung in der Telekommunikation, hier besonders nach dem Erlass der Rahmenrichtlinien zur Telekommunikation im Juli 2003. Nötig ist eine wirtschaftliche Regulierung, nicht die Kontrolle von Marktmacht und die Beseitigung von Marktversagen. Für Monti steht bei der Regulierung in der Telekommunikation der Marktzugang im Vordergrund. Er sieht dabei aber auch einen zeitlichen Faktor: kurzfristig sollte es darum gehen, neuen Wettbewerbern den Zugang zum Netz des früheren Monopolisten zu ermöglichen, langfristig sollte man darauf setzen, dass Wettbewerber - soweit möglich - ihre eigene Infrastruktur aufbauen. Gebraucht wird nicht mehr oder weniger, sondern eine passende Regulierung, mit der die Probleme an der Quelle gelöst werden.

Das Wettbewerbsrecht muss einerseits verhindern, dass Marktführer ihre Marktmacht missbrauchen, ihnen andererseits aber auch Investitionssicherheit geben. In diesem Zusammenhang geht Monti auf die Entwicklung der Breitband-Technologie ein, die für die Kommission hohe Priorität hat. Probleme bereitet nach wie vor die Marktöffnung für Ortsgespräche im Festnetz. Hier bleibt die Kommission wachsam (Fälle Deutsche Telekom und Wanadoo). Sie vernachlässigt aber auch nicht den Wettbewerb um Programminhalte (Fall Champions League).

Abschließend unterstreicht Monti die Wichtigkeit der Regulierung in der Telekommunikation und das dort eingeführte neue Konzept, das Vorbild auch für andere Bereiche sein könnte.