10.11.2003
FTC veröffentlicht Bericht über Wettbewerbspolitik und Patentrecht
USA
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https://www.ftc.gov/os/2003/10/innovationrpt.pdf |
Die Federal Trade Commission hat in einem umfangreichen Bericht (247 Seiten, Zusammenfassung 18 Seiten) Maßnahmen empfohlen, die zu einem besseren Gleichgewicht zwischen Wettbewerbsfreiheit und dem Schutz von Erfindungen führen sollen. Dies ist das Ergebnis von Anhörungen, die das Department of Justice und die FTC zwischen Februar und November 2003 durchgeführt haben. Dabei sind rund 300 Fachleute zusammengekommen. Den Behörden sind über 100 Eingaben zugegangen.
Dem ersten Bericht der FTC soll ein zweiter folgen, der gemeinsam mit dem DoJ herausgegeben wird.
Die FTC konzentriert sich bei ihren Vorschlägen auf das Patentrecht, das im Wesentlichen in drei Bereichen überprüft werden soll: Erfindungshöhe, Schutzfähigkeit von Erfindungen und Patentverletzungsverfahren.
Im Einzelnen ist zu erwähnen:
- Das Patentsystem arbeitet an sich gut, aber einige Änderungen sollten dennoch vorgenommen werden, um es noch besser auf den Wettbewerbsschutz abzustimmen. Dabei geht es in erster Linie um die Erhöhung der Qualität erteilter Patente. Zweifelhafte (questionable) Patente behindern den Wettbewerb und gefährden Innovationen. Sie können zu "defensive patenting" benutzt werden und Lizenzverhandlungen komplizieren.
- Das amerikanische Patentamt (Patent and Trade Mark Office - PTO) hat dafür neue Verfahren zur Überprüfung von Patenten nach ihrer Erteilung und Einspruchsverfahren vorgeschlagen. Auch soll die Beweislast für Angriffe gegen die Gültigkeit eines Patents erleichtert werden ("preponderance of evidence" reicht aus).
- Für die Patentierung ist es Voraussetzung, dass sich die neue Erfindung genügend vom bekannten Stand der Technik abhebt. Die Anforderungen an diese Erfindungshöhe (technical advance) sollen verschärft werden, so dass weniger Erfindungen geschützt werden, die für einen Fachmann naheliegend (obvious) sind. Für die Prüfung der Erfindungshöhe soll auch der Geschäftserfolg einer Erfindung berücksichtigt werden.
- Die internen Prozesse im PTO sollen verbessert werden, etwa durch Einführung von peer reviews. Die Anmelder sollen verpflichtet werden können, den Stand der Technik, den sie dem PTO in der Anmeldung mitgeteilt haben, selbst auf seine Relevanz zu bewerten. Die Patentprüfer sollen insgesamt größere Nachforschungsbefugnisse erhalten.
- Es soll ferner geprüft werden, ob man bei der Schutzfähigkeit von Erfindungen nicht zu weit gegangen ist und zu viele Erfindungen geschützt worden sind. Dies betrifft besonders Gebiete wie lebende Organismen, Software und Geschäftsmethoden.
- Es sollte die Offenlegung angemeldeter Erfindungen 18 Monate nach Anmeldung eingeführt werden (wie in Europa), so dass die berüchtigten "U-Boot-Patente" künftig schneller auftauchen müssten. Auch sollen künstliche Verlängerungen des Patentschutzes durch das Mittel der "continuing application" nicht mehr ohne weiteres möglich sein.
- Bei Patentverletzungen wird über Notifizierungen der vorsätzlichen Verletzung nachgedacht, die zum dreifachen Schadensersatz führt (manche Unternehmen verfolgen die Patente der Konkurrenz nicht mehr, um nicht dadurch bösgläubig zu werden - bei fahrlässiger Verletzung bleibt es beim einfachen Schadensersatz!).
- Der Dialog zwischen den Wettbewerbsbehörden und den Patentbehörden soll intensiver werden.