29.04.2003

Europäisches Parlament: Aussprache über Daseinsvorsorge

EU
Europäisches Parlament
Daseinsvorsorge

Quelle: BDI Brüssel

Am 25.3. kam es im EP-Wirtschaftsausschuss zu einer Aussprache über das von Berichterstatter Herzog (Vereinigte Linke, F) vorgelegte Arbeitsdokument zur Daseinsvorsorge (NvWR 03, 66). Neben den Sektorenrichtlinien (z. B. Elektrizität, Telekom) könne eine Rahmenrichtlinie neue Impulse geben und konzeptuelle Unterschiede aufheben. Inhaltlich seien drei Elemente entscheidend, nämlich europäische Definitionen, Regulierung und Methoden. Herzog hält eine spezifische Regulierung für notwendig, da die Wettbewerbsregeln nicht ausreichten. Es käme immer wieder zu Versagen des Marktes oder auch des Staates. Preissenkungen könnten nicht der einzige Indikator sein.

In der anschließenden Aussprache kritisierte Langen (EVP-Schattenberichterstatter, D), dass das Arbeitsdokument weit über den EP-Beschluss vom 13.11.01 hinausgehe (Langen-Bericht im Anschluss an die Aufträge des Rates in Barcelona). Die Kommission scheine das Thema auf die lange Bank zu schieben. Der Vorentwurf des geplanten Grünbuchs stelle zwar 53 Fragen, beantworte sie aber nur sehr unvollständig. Herzog gehe mit seinem Arbeitsdokument über den damaligen Beschluss hinaus, wenn er andeute, dass eine primärrechtliche Regelung vielleicht angemessener wäre. Die Kommission müsse nun Farbe bekennen. Langen hält es für unseriös, eine Diskussion auf der Grundlage eines Fragenkatalogs zu führen. Radwan (EVP, D) hält eine Rahmenrichtlinie zwar für notwendig, es komme aber entscheidend auf ihren Inhalt an. Herzog wiche bewusst oder unbewusst von der bisherigen EP-Position ab. Die Definitionshoheit und -kompetenz müsste vor Ort liegen. Von einer Ausweitung des Lamfalussy-Verfahrens müsse Abstand genommen werden. Ähnlich äußerte sich Andria (EVP, I), Randzio-Plath (SPE, D) würde es begrüßen, wenn das EP noch vor der Europa-Wahl Position beziehen könnte.

Die Kommission wird ihr Grünbuch nach letzter Planung am 13.5. beschließen.

Im Protokoll des EU-Gipfels am 21./22.3. fand sich zur Daseinsvorsorge eine ausgewogene Formulierung: Bereitstellung und Finanzierung solcher Dienste soll gewährleistet werden, aber gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen mit dem Beihilfen- und Wettbewerbsrecht der EU vereinbar ist, ohne diese dadurch in Frage zu stellen, die Finanzierungsvorschriften der Mitgliedstaaten dürfen ebenso wenig den Markt für handelsfähige Dienstleistungen verzerren.