21.05.2003
Europäische Kommission: Standard-Formulare für Veräußerungszusagen in der Fusionskontrolle verabschiedet
EU
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www.europe.eu.int/comm/competition |
Die Europäische Kommission hat Anfang Mai 2003 Standardformulare für Veräußerungszusagen und für das Mandat von Treuhändern veröffentlicht. Einen Entwurf hatte sie im August 2002 zur Diskussion gestellt (FIW-Bericht vom 19.8.02, "Veräußerungszusagen").
Angemeldete Zusammenschlüsse werden oft nur freigegeben, wenn die beteiligten Unternehmen wettbewerbsrechtliche Bedenken durch Veräußerungszusagen ausräumen. Solche Zusagen müssen häufig unter erheblichem Zeitdruck abgegeben werden. Für die Ausarbeitung von Verträgen steht dann nur wenig Zeit zur Verfügung. Die Kommission will mit einem Standardformular im Sinne einer "best practice" einen Rahmen vorgeben. Er ist aber nicht zwingend, sondern kann von den Parteien in allen Punkten nach Bedarf abgeändert werden.
In dem Formular über Veräußerungszusagen (Standard Model for Divestiture Commitments) werden der Ablauf der Veräußerung, das zu veräußernde Objekt und die Verpflichtungen der Parteien in der Zeit bis zur Veräußerung sowie die Anforderungen an einen Erwerber geregelt.
Das Standardformular für die Beauftragung von Treuhändern (Standard Model for Trustee Mandates) beschreibt die Rolle und die Funktion von Treuhändern.