04.02.2003

Deborah Platt Majoras: Antitrust and Federalism (Vortrag)

USA
Department of Justice
Wettbewerbspolitik
Föderalismus

www.usdoj.gov
Ms. Deborah Platt Majoras, stellvertretende Leiterin der Wettbewerbsabteilung des amerikanischen Justizministeriums (Deputy Assistant Attorney General) hat am 23. Januar 2003 vor der Anwaltsvereinigung des Staates New York (N.Y. State Bar Association) über „Antitrust and Federalism“ referiert. Sie beschreibt die Schwierigkeiten der Anwendung des amerikanischen Wettbewerbsrechts durch die Behörden des Bundes und der Einzelstaaten. Dies ist ein Thema, das auch für uns mit Blick auf die Europäische Union von Bedeutung ist:

Föderalismus bedeutet für die USA in diesem Zusammenhang zweierlei: zum einen die Machtverteilung zwischen der Ebene des Bundes und der Einzelstaaten, zum anderen das Recht der Einzelstaaten, neben ihrem eigenen Recht auch Bundesrecht anzuwenden. Föderalismus ist in diesem Sinne ein Kompromiss zwischen striktem Zentralismus und der Autonomie der Einzelstaaten.

Aus der Doppelzuständigkeit ergeben sich aber Probleme verschiedener Art:
Für das letztere Argument führt die Referentin den Fall Microsoft an, den sie in vielen Einzelheiten darstellt. Durch die Beteiligung der Einzelstaaten haben sich die Vergleichsverhandlungen mit dem Unternehmen erheblich kompliziert. Nachdem das DoJ und neun Staaten einen Vergleich mit Microsoft ausgearbeitet hatten, lehnten neun andere Staaten und der District of Columbia die Vereinbarung ab und fuhren mit dem Gerichtsverfahren fort. In diesem Verfahren ist dann der Bund als amicus curiae aufgetreten, um klären zu lassen, ob die Abweichler überhaupt in dieser Weise vorgehen dürfen. Damit ist das DoJ allerdings gescheitert. Der District Court entschied dann in der Sache jedoch gegen die Abweichler. Zwei darunter, Massachusetts und West Virginia, sind dagegen in die Berufung gegangen. Der Fall zieht sich damit weiter in die Länge.

Seit Jahren werden Vorschläge erörtert, die solche Situationen abmildern sollen. Sie reichen von „Federalism Guidelines“ (Robert H. Lande) bis zur Beschränkung der Rechte von Einzelstaaten auf die Position privater Kläger (Richard Posner). Auch ein Verweisungssystem (referral), das schon manchmal inoffiziell praktiziert wird, käme infrage.

Auf jeden Fall sollte sichergestellt werden, dass die Durchsetzung der Gesetze nicht zu einer Verdoppelung führt, sondern zu einer Ergänzung. Wie dies erreicht werden könnte, diskutiert seit 2002 eine Arbeitsgruppe der Bundesbehörden und der Behörden der Einzelstaaten.

Dabei richtet sich auch der Blick auf die EU, besonders auf die Regelungen in der neuen VO 1/2003 über das Kartellverfahren (Netzwerk der nationalen Kartellbehörden und ihr Verhältnis zur Generaldirektion Wettbewerb) sowie auf die Reform der Fusionskontrollverordnung mit ihrer klaren Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union.