04.02.2003
Deborah Platt Majoras: Antitrust and Federalism (Vortrag)
USA
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www.usdoj.gov |
Föderalismus bedeutet für die USA in diesem Zusammenhang zweierlei: zum einen die Machtverteilung zwischen der Ebene des Bundes und der Einzelstaaten, zum anderen das Recht der Einzelstaaten, neben ihrem eigenen Recht auch Bundesrecht anzuwenden. Föderalismus ist in diesem Sinne ein Kompromiss zwischen striktem Zentralismus und der Autonomie der Einzelstaaten.
Aus der Doppelzuständigkeit ergeben sich aber Probleme verschiedener Art:
- Unsicherheit für die Unternehmen und ein Übermaß an Durchsetzung (over-enforcement),
- die Gefahr, dass Einzelstaaten Interessen berücksichtigen, die im Bundesrecht verworfen werden (Industriepolitik, Mittelstandsförderung, Arbeitsplatzerhalt),
- große Unternehmen können auf die Mitarbeiter der einzelstaatlichen Kartellbehörde größeren Einfluss als auf die Bundesbehörden ausüben,
- die Einzelstaaten beschränken sich zu wenig auf ihre eigenen Angelegenheiten, sondern werden immer wieder in Sachen von nationaler oder internationaler Bedeutung tätig, was die Rechtsanwendung sehr komplizieren kann.
Seit Jahren werden Vorschläge erörtert, die solche Situationen abmildern sollen. Sie reichen von „Federalism Guidelines“ (Robert H. Lande) bis zur Beschränkung der Rechte von Einzelstaaten auf die Position privater Kläger (Richard Posner). Auch ein Verweisungssystem (referral), das schon manchmal inoffiziell praktiziert wird, käme infrage.
Auf jeden Fall sollte sichergestellt werden, dass die Durchsetzung der Gesetze nicht zu einer Verdoppelung führt, sondern zu einer Ergänzung. Wie dies erreicht werden könnte, diskutiert seit 2002 eine Arbeitsgruppe der Bundesbehörden und der Behörden der Einzelstaaten.
Dabei richtet sich auch der Blick auf die EU, besonders auf die Regelungen in der neuen VO 1/2003 über das Kartellverfahren (Netzwerk der nationalen Kartellbehörden und ihr Verhältnis zur Generaldirektion Wettbewerb) sowie auf die Reform der Fusionskontrollverordnung mit ihrer klaren Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union.