04.12.2003
Daseinsvorsorge: Beratungen über das Grünbuch im Europäischen Parlament
EU
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Der EP-Rechtsausschuss nahm am 4.11. den Koukiades-Bericht zum Grünbuch Daseinsvorsorge an.
Kernpunkte sind:
- Den Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) kommt die doppelte Rolle des einwandfrei funktionierenden Marktes sowie der Schutz des Allgemeinwohls zu. Die Regeln des Marktes dürfen nicht zu Lasten der Befriedigung der Grundbedürfnisse des Bürgers gehen. Bei der Beurteilung müssen die unterschiedlichen kulturellen und historischen Traditionen, geographische Gegebenheiten und die besonderen Merkmale der jeweiligen Tätigkeit betont und beachtet werden. Unter Berücksichtigung der nationalen Identitäten der MS einschließlich deren kommunaler Selbstverwaltung erscheint eine Aufnahme der DAWI in den Zielkatalog der EU nicht angebracht.
- Als Rechtsgrundlage kommt Art. 95 EGV in Betracht. Nach Inkrafttreten der EU-Verfassung: Art. III-6.
- DAWI spielen bereits bei Art. 16 EGV bei der Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts eine gewichtige Rolle. Wichtige Elemente sind Universaldienst, der Kontinuität, Erschwinglichkeit und Dienstequalität.
- Das Recht des Bürgers auf Zugang zu den DAWI ist bereits in Art. 36 der Charta der Grundrechte der EU verankert.
- Die sektoralen Richtlinien stehen nicht im Widerspruch zu der Annahme einer Rahmenrichtlinie.
- Lieferaufträge, Dienstleistungsaufträge und öffentliche Bauaufträge stehen oft in Verbindung mit der Bereitstellung von DAWI.
Berichterstatter Koukiades (SPE, GR) kann die Einwände gegen den Kommissionsvorschlag nicht verstehen. Eine Rahmenrichtlinie mit allgemeinen Grundsätzen hält er für zwingend. Sektorale Richtlinien sprächen nicht dagegen. Der Grundsatz der Subsidiarität gelte weiterhin. Lechner (EVP, D), dessen Änderungsanträge überwiegend Berücksichtigung fanden, hält eine Rahmenrichtlinie nicht für den richtigen Weg. Entweder sei sie zu allgemein und nutzlos oder aber die Auswirkungen würden unübersehbar. Ferner existiere keine Rechtsgrundlage.
Im Industrieausschuss am 4.11. betonte Berichterstatter Langen (EVP, D) das Altmark-Urteil des EuGH als richtungsweisend. Die monopolisierten Märkte müssen schrittweise geöffnet werden. Einzelne Bereiche wie z.B. der Schienenverkehr, die Gasmärkte seien überfällig. Die Kommission solle schnellstmöglich ihr Weißbuch vorlegen, es werde im Frühjahr 2004 erwartet.
Im federführenden Wirtschaftsausschuss wurden 193 Änderungsanträge eingebracht, u.a. von Langen, Radwan, Karas, Riis-Jorgensen, Grönfeldt, Bergmann, Doorn, Rapkay und Kauppi. Berichterstatter Herzog (EOE, F) will in seinem Bericht die Frage der Kompetenzen und Inhalte der Rahmenrichtlinie geklärt wissen. UNICE habe sich generell gegen die Einführung einer Rahmenrichtlinie ausgesprochen. Das Weißbuch müsse einen Rechtsrahmen schaffen bzgl. der Rechtssicherheit. Eine Wiederholung des Grünbuches wäre nicht zufriedenstellend. Langen (EVP, D) betonte, dass die Änderungsanträge sich nur durch Nuancen unterscheiden. Eine Rahmenrichtlinie erscheine dennoch nicht sinnvoll. Dem Parlament würde nur eine Anhörung eingeräumt, es könnte aber nicht mitentscheiden. Als besonders problematisch betrachtet er die Liberalisierung der Wasserversorgung. Radwan (EVP, D) spricht sich wie Langen gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung aus. Sie sei nicht vergleichbar mit den Bereichen Postverkehr und Energie. Ettel (SPE, A) teilt die Meinung Langens bzgl. der Subsidiarität. Problematisch ist für ihn, dass der Wettbewerb sich teilweise auf die Subsidiarität durchschlägt und somit auch auf die Daseinsvorsorge. Nach Lipietz (Grüne, F) darf die Subsidiarität nicht in Frage gestellt werden. Bei Schaffung einer Rahmenrichtlinie sei das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten. Villiers (EVP, UK) gibt zu Bedenken, dass eine Rahmenrichtlinie den Wettbewerb einschränken sowie staatliche Beihilfen im Bankensektor erleichtern könnte. Rapkey (SPE, D) bewertet einige Ansätze des Berichts positiv, allerdings seien Präzisierungen bei den Grauzonen erforderlich. Die Begriffsdefinitionen von nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Dienstleistungen muss den MS obliegen. Die Errichtung einer europäischen Beobachtungsstelle sollte ausgeschlossen werden.
Termine:
Abstimmung im Ausschuss: 16.12.2003
Abstimmung im Plenum: 14.01.2004