01.09.2003
Amerikanisches Justizministerium veröffentlicht Leitfaden für Strafverfolgung von Kartellen
USA
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www.usdoj.gov |
Bei der Verfolgung von Kartellverstößen ist für das Department of Justice die Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden unverzichtbar. Um bei diesen Behörden mehr Verständnis für die Wichtigkeit des Kampfes gegen Kartelle zu wecken, hat das Ministerium nun einen kleinen Leitfaden veröffentlicht ("An Antitrust Primer for Federal Law Enforcement Personnel"):
- Drei Arten von Verstößen werden behandelt: Preisabsprachen, Ausschreibungsbetrug und Marktaufteilung. Dazu werden zunächst die Rechtsgrundlagen (Sherman Act) dargestellt. Das Strafmaß sind 10 Millionen Dollar oder das Doppelte des entstandenen Gewinns oder Verlustes, für Einzelpersonen Geldstrafen bis zu 350.000 Dollar und/oder drei Jahre Gefängnis. Zivilrechtlich ist dreifacher Schadensersatz möglich.
- Der Leitfaden erläutert die Tatbestände von Preisabsprachen, Ausschreibungsbetrug und Marktaufteilungen und gibt Beispiele aus der Fallpraxis (Beispiel: Lysin-Kartell).
- Der Anstoß zu Untersuchungen kommt meist aus einer von vier Quellen: eigene Ermittlungen des DoJ, Beschwerden aus der Wirtschaft, Anträge auf Strafverschonung oder Strafminderung (amnesty, leniency) oder von anderen Regierungsbehörden aus deren Untersuchungen anderer Fälle. Diese letztere Möglichkeit steht im Leitfaden für das DoJ im Vordergrund. So können sich bei der Verfolgung von Betrugsfällen, Bestechungen oder aus Steuerstrafsachen Hinweise auf kartellwidriges Verhalten ergeben. Daran ist man im Justizministerium besonders interessiert.
- Es besteht die Möglichkeit verdeckter Ermittlungen in Zusammenarbeit mit anderen Verfolgungsbehörden wie dem FBI.
- Zum Schluss werden die internationalen Erfolge bei der Kartellbekämpfung dargestellt (1,5 Milliarden Dollar Bußgelder in den letzten fünf Jahren).