28.10.2002

Fusionskontrolle: BDI zu den Standardformulierungen

EU
Kommission
Fusionskontrolle

Quelle: BDI Berlin

Am 30. 9. lief die Frist für die Entgegennahme von Stellungnahmen für die von der Kommission geplanten Standardformulierungen zu Veräußerungszusagen und Treuhändermandaten aus.

Grundsätzlich können solche Standardformulierungen in Form von “best practice”-Regeln zu einer Arbeitsersparnis und zu größerer Rechtssicherheit für die Anmelder und zu größerer Konsistenz und Transparenz der Entscheidungspraxis der Kommission führen. Eine Gefahr liegt aber darin, dass eine Auflistung von - wie hier - Maximalanforderungen künftig den Regelfall darstellen wird, von denen Abweichungen nur schwer begründet werden könnten.

BDI-Empfehlungen: