02.07.2002
Entwurf einer überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnung
EU
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www.europa.eu.int/comm/competition |
Der Entwurf beruht auf einem Bericht der Kommission über die Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnung vom 12. Mai 1999 und einer Anhörung der betroffenen Kreise am 28. Juni 2000.
Es soll die Zusammenarbeit der Versicherungsunternehmen untereinander und mit ihren Verbänden in folgenden Bereichen geregelt werden:
- Berechnung unverbindlicher Nettoprämien,
- Aufstellung von Mustern für Versicherungsbedingungen,
- gemeinsame Deckung bestimmter Risiken,
- Abwicklung von Schadensfällen,
- Sicherheitsprüfungen,
- Austausch von Informationen über besonders hohe Risiken.
Informationen über Angebotspreise sind stets ein kartellrechtlich besonders sensibler Bereich. Deshalb knüpft die Freistellung der Veröffentlichung von Nettoprämien (Durchschnittskosten für die Deckung eines Risikos unter Ausschluss der Verwaltungs- und Betriebskosten, der Steuern und Abgaben, der Investitionserlöse und der erwarteten Gewinne) an besondere Bedingungen an:
- Sie dürfen auf der Zusammenstellung von Daten über die Anzahl der Schadensfälle, die Anzahl der versicherten Risiken der Gesamtheit der geschuldeten oder geleisteten Zahlungen für Schäden und der Gesamtbeträge der Deckungssummen beruhen.
- Sie müssen einen Hinweis auf ihre Unverbindlichkeit enthalten.
- Sie dürfen keine Sicherheitszuschläge, Erträge von Rückstellungen, Verwaltungs- oder Vertriebskosten enthalten.
- Sie dürfen keine Identifizierung der beteiligten Unternehmen ermöglichen.
- Sie müssen allen, auch unbeteiligten Versicherungsunternehmen, zu vernünftigen und nicht diskriminierenden Kosten zur Verfügung stehen.
Die Kommission will auf diese Weise erreichen, dass kleine Unternehmen, die selbst über zu wenig Datenmaterial verfügen, im Wettbewerb mit größeren Gesellschaften mithalten können, dass für neue Anbieter der Marktzutritt leichter wird und dass dadurch letztlich auch der Verbraucher von einem solchen Austausch profitiert.