28.10.2002

Daseinsvorsorge: Kommission bereitet Grünbuch zu Richtlinien vor

EU
Kommission
Daseinsvorsorge

Quelle: BDI Brüssel

Das Generalsekretariat der Europäischen Kommission bereitet derzeit ein Konsultationsverfahren im Hinblick auf eine mögliche Rahmenrichtlinie zur Daseinsvorsorge vor. Im Februar 2003 wird voraussichtlich das Grünbuch dazu erscheinen. Wie sie schon in ihrem Bericht an den Europäischen Rat von Laeken ausführte, hält die Kommission entgegen der Empfehlung des WSA eine Rahmenrichtlinie nicht für den richtigen Ansatz. Als nicht verhandelbar gelten schon jetzt die Positionen im Grünbuch, welche die Kommission schon in ihren Daseinsvorsorge-Mitteilungen von 1996 und 2000 zu diesem Thema vertreten hat.

In der zweiten Dezemberhälfte dieses Jahres wird die GD Markt im Rahmen des Cardiff-Prozesses ein Arbeitspapier mit einer Aktualisierung der im letzten Jahr veröffentlichten ersten horizontalen Bewertung von Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichen Interesse herausgeben. Es wird sich um eine Leistungsbewertung dieser Art von Dienstleistungen handeln, die auf der Grundlage von Indikatoren sowie einer neuen Erhebung der Verbrauchermeinung über diese Leistungen erstellt wird. Dies soll auch der Aktualisierung der Ergebnisse des Eurobarometers vom Herbst 2000 und dem Vergleich dieser Daten dienen.

Die Europäische Kommission hatte bereits am 18.6. ihre Mitteilung zur Methodik der horizontalen Bewertung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse vorgestellt. Federführend wird der EP-Wirtschaftsausschuss werden. Mitberatend sind der Rechts- und der Haushaltsausschuss.