16.07.2002
14. Hauptgutachten 2000/2001 der Monopolkommission
Deutschland
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www.monopolkommission.de/haupt 14 |
Das 14. Hauptgutachten bezieht sich auf die Jahre 2000 und 2001. Es trägt den Titel "Netzwettbewerb durch Regulierung". Damit ist angezeigt, wo die MK den Schwerpunkt ihrer Ausführungen sieht.
In einem Kapitel "Zugang zu wesentlichen Einrichtungen als Problem der Missbrauchsaufsicht und der sektorspezifischen Regulierung" (Ziff. 115 ff.) begründet die MK, warum sie der Regulierung, wie sie für die Telekommunikation und die Post bereits besteht, den Vorzug gibt. Sie ist der Auffassung, dass es schwer ist, mittels einer Missbrauchsaufsicht Konkurrenten Zugang zu Netzen zu verschaffen. Dies gilt sowohl für die Bestimmung des Preises als auch für die Festlegung der Zugangsbedingungen. Im Auge hat die MK Bereiche, "wo die Netzzugangsprobleme auf absehbare Zeit von zentraler Bedeutung für Marktstruktur und -ergebnis einer Branche sind" (Ziff. 125), so bei der Bahn und in der Strom- und Gaswirtschaft. Den "verhandelten Netzzugang" in Form der Verbändevereinbarungen für Strom und Gas lehnt die MK ab. "Die Vorstellung, dass diskriminierungsfreie Netzzugangspreise allein aufgrund des intra-industriellen Ausgleichs entstehen, ist illusionär" (Ziff. 140).
Die MK plädiert stattdessen für eine "allgemeine Regulierungsbehörde für Netzsektoren" (Ziff. 130). Dies brächte Kostenvorteile, die Bündelung von Fachwissen und eine geringere Abhängigkeit des Personals von der beaufsichtigten Branche mit sich. Auch wäre die Aufgabe der Regulierung innerhalb einer existierenden Super-Behörde leichter (phasing out). Die MK räumt ein, dass sie damit gegenüber früheren Stellungnahmen einen Meinungswechsel vollzieht.
Das Kapitel "Aktuelle Probleme der Wettbewerbspolitik" (Ziff. 1 ff.) betrachtet die Entwicklung auf verschiedenen Märkten (Telekommunikation, Post, Rundfunk, Energie). Die MK bekräftigt hier ihre Bedenken gegen eine Reform des europäischen Kartellverfahrensrechts ("neue VO 17", Ziff. 14 und 15) und hält auch die europäische Diskussion über eine Ausweitung der "öffentlichen Dienste" (Daseinsvorsorge) für "höchst bedauerlich" (Ziff. 16).
Die Berichterstattung über die Konzentration stößt auf statistische Schwierigkeiten, die im Einzelnen abgehandelt werden. Interessant sind einige Zahlen, die herausgehoben werden (Ziff. 27, 28):
- Rund 40 % aller Unternehmen in Deutschland gehören als Tochtergesellschaften einem Beteiligungsnetz an.
- Zwei Drittel aller Tochtergesellschaften werden von einem mehrheitlichen Anteilseigner kontrolliert.
- Rund die Hälfte aller kontrollierten Tochtergesellschaften sind Teil einer Unternehmensgruppe mit zwei oder mehr deutschen Unternehmen.
- Eine Unternehmensgruppe umfasst im Schnitt drei bis vier Unternehmen.
- Die zehn größten Gruppen umfassen nahezu 10.000 Unternehmen, die 34 größten Gruppen mehr als 17.000 Unternehmen.
In der Gesamtschau verzeichnet die MK einen weiteren Anstieg der Konzentration (Ziff. 59). Auch die Beteiligung der "100 Größten" an den dem Bundeskartellamt angezeigten Zusammenschlüssen erhöhte sich in den letzten Jahren ständig.
Im Kapitel "Missbrauchsaufsicht und Zusammenschlusskontrolle" (Ziff. 60 ff.) stellt die MK ausführlich die Praxis des Bundeskartellamts und der Rechtsprechung dar. Sie nimmt dort auch zur Überarbeitung der europäischen Fusionskontrollverordnung Stellung (Grünbuch, Ziff. 77 ff.). Die Kompetenzverteilung zwischen Kommission und nationalen Kartellbehörden bewertet die MK als im Großen und Ganzen angemessen und sachgerecht. Sie spricht sich dagegen aus, Brüssel die Zuständigkeit für alle Fusionen, die in mehr als zwei Ländern angemeldet werden müssen, zu übertragen und unterstützt stattdessen eine einfache Verweisungspraxis. Für einen Wechsel vom Kriterium der Marktbeherrschung zum amerikanischen Konzept der Verminderung des Wettbewerbs sieht die MK keinen Grund (Ziff. 82). Sie lehnt auch eine europäische "efficiency defense" ab (Ziff. 83). Hingegen hält sie die Möglichkeit einer Fristverlängerung bei Fällen, in denen in der 2. Phase Zusagen abgegeben werden, für nützlich (Ziff. 85).
In einem besonderen Kapitel "Das Internet als wettbewerbspolitische Herausforderung" zeichnet die MK die Entwicklung auf diesem Sektor nach (Ziff. 104 ff.): Netzeffekte, Bundling, Marktabgrenzung (Bedarfsmarktkonzept wird unterstützt), Powershopping (kein Verstoß gegen UWG), Einkaufsplattformen, Softwarepatente (kritische Bewertung), Internet-Apotheken (wünschenswert) sind hier die Stichworte.