31.05.2016

EU-Kommission veröffentlicht Bekanntmachung zum Begriff der Beihilfe

Die EU-Kommission hat am 19. Mai 2016 eine Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe veröffentlicht. Die Bekanntmachung soll in erster Linie nationalen Behörden und Gerichten eine praktische Anleitung bei der Beurteilung der Frage geben, ob eine Maßnahme eine staatliche Beihilfe darstellt oder nicht, aber auch Unternehmen als Auslegungshilfe dienen. Ziel ist es, den mitgliedstaatlichen Behörden und Gerichten sowie anderen Interessierten sachdienliche Antworten zu geben, und nicht, theoretische Fragen zu erörtern. In der Bekanntmachung fasst die Kommission die Rechtsprechung der europäischen Gerichte und ihre eigene Beschlusspraxis zum Begriff der Beihilfe zusammen.

Hintergrund:

Die Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe ist der letzte Teil der 2012 von der Kommission eingeleiteten Initiative zur Modernisierung des Beihilferechts. Die Kommission hatte bereits 2014 eine Konsultation zu einem ersten Entwurf der Bekanntmachung veröffentlicht, aufgrund starker Kritik an dem Entwurf das Papier aber noch einmal überarbeitet (vgl. dazu FIW-Bericht vom 22.01.14). Die Kommission hat an verschiedenen Stellen den Text nachgebessert und gibt nun detailliertere Anwendungshinweise und praxisnähere Beispiele, insbesondere bezüglich der Frage der Infrastrukturfinanzierung. Ursprünglich sollte die finale Fassung bereits im zweiten Quartal 2014 verabschiedet werden.

Wesentlicher Inhalt der Bekanntmachung:

Die Mitteilung konzentriert sich auf den Beihilfebegriff und geht nicht auf die Prüfung der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt nach Art. 107 II oder III AEUV ein. Entsprechend der Definition in Art. 107 I AEUV gliedert sich die Mitteilung in die Kapitel „Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit / Begriff des "Unternehmens", „ dem Staat zurechenbare Maßnahme, „Begünstigung", „Selektivität", „Auswirkung auf Handel und Wettbewerb" und zusätzlich auf „Infrastruktur" (Kap. 7).