31.10.2023

EU-Kommission kündigt Workshop zur Technologietransfer-GVO an

EU
Europäische Kommission
Kartellrecht
Gruppenfreistellungsverordnung
Technologietransfer

Bekanntmachung: 2023 technology transfer (europa.eu) 

Die EU-Kommission evaluiert derzeit die Europäische Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung („TT-GVO“) nebst den Technologietransfer-Leitlinien (vgl. hierzu FIW-Bericht vom 12.05.23). Die aktuelle TT-GVO wird am 30. April 2026 auslaufen. Durch die Evaluierung der Verordnung und der Leitlinien soll den seit Annahme der aktuell gültigen Verordnung im Jahr 2014 eingetretenen Marktentwicklungen Rechnung getragen werden. 

In diesem Zusammenhang führt die GD Wettbewerb einen Online-Workshop durch, um weitere Informationen über die Funktionsweise der TT-GVO und der Leitlinien zu sammeln. Der Workshop wird sich auf die Bereiche der Vorschriften konzentrieren, zu denen im Rahmen der jüngsten Aufforderung zur Einreichung von Stellungnahmen und der öffentlichen Konsultation die meisten Kommentare eingegangen sind. Auf dieser Seite finden sich links zu den eingegangenen Stellungnahmen: https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2023-technology-transfer_en. 

Der Online-Workshop wird am Mittwoch, 6. Dezember 2023, nachmittags stattfinden. Die GD Wettbewerb ruft Interessierte auf, die über Kenntnisse oder Erfahrungen in der Anwendung der TT-GVO und der Leitlinien verfügen und an dem Workshop teilnehmen möchten, das Anmeldeformular auszufüllen (EUSurvey - Survey (europa.eu)). Anmeldungen sind bis Mittwoch, den 29. November 2023 möglich. 

Hintergrund: 

Bis zum 24.07.23 hatte die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur TT-GVO und zu den Technologietransfer-Leitlinien in Form eines Fragebogens durchgeführt. Bereits im Dezember 2022 hatte die Kommission eine erste Sondierung zur TT-GVO durchgeführt (vgl. dazu FIW-Beitrag vom 09.01.2023).  

Technologietransfer-Vereinbarungen sind Vereinbarungen, mit denen eine Partei einer anderen gestattet, bestimmte gewerbliche Schutzrechte (z. B. Patente, Geschmacksmuster, Software-Urheberrechte und Knowhow) für die Produktion von Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Die TT-GVO und Leitlinien legen fest, unter welchen Umständen solche Vereinbarungen wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Durch die Evaluierung der Verordnung und der Leitlinien soll den seit Annahme der aktuell gültigen Verordnung im Jahr 2014 eingetretenen Marktentwicklungen Rechnung getragen werden. Der aktuelle Überarbeitungsprozess soll auch dazu beitragen, die im Zusammenhang mit Technologietransfer-Vereinbarungen auftretenden wichtigsten Fragen des Wettbewerbsrechts an der Schnittstelle zum Gewerblichen Rechtsschutz und der Durchsetzung des EU-Kartellrechts zu analysieren.