27.10.2020

EU-Kommission konsultiert zur Folgenabschätzung zum Weißbuch zu einem „EU-Level-Playing-Field-Instrument“

EU
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Beihilfenpolitik
Subventionen

Inception Impact Assessment: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12621-Addressing-distortions-caused-by-foreign-subsidies 

Am 6. Oktober 2020 hat die EU-Kommission in einem zweiten Schritt nach Veröffentlichung des Weißbuchs zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten im Juni 2020 eine „Folgenabschätzung in der Anfangsphase“ (Inception Impact Assessment - IIA) eingeleitet. Das IIA dient der Vorbereitung konkreter Entwürfe der EU-Kommission, deren Veröffentlichung im zweiten Quartal 2021 geplant ist. 

Eine Beteiligung am IIA ist bis zum 29. Oktober 2020 möglich. Sie ist durch die EU-Kommission auf 4.000 Zeichen sowie eine angehängte Datei begrenzt. Die Kommission möchte mit dieser Abfrage lediglich verschiedene Umsetzungsoptionen ausloten. Sie möchte wissen, ob sie einen nicht-regulatorischen Ansatz (Option 1) verfolgen und sich auf die Entwicklung von Leitlinien auf der Grundlage der bestehenden EU-Vorschriften beschränken sollte. Option 2 würde auf das Ergreifen gesetzgeberischer Maßnahmen auf EU-Ebene zielen, und Option 3 würde auf internationale Regelsetzung setzen. 

Hintergrund: 

Die Europäische Kommission hatte am 17. Juni 2020 ihr bereits seit längerem angekündigtes Weißbuch zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten (COM(2020) 253 final) veröffentlicht (vgl. FIW-Artikel vom 25.06.20). Hierzu hatte die Kommission eine öffentliche Konsultation bis zum 23. September 2020 eingeleitet. 

Das Weißbuch enthält Vorschläge für drei Teilinstrumente sowie etwaige zusätzliche Regelungsvorgaben für die EU-Haushaltsordnung und völkerrechtliche Verträge der EU, die von dem übergeordneten Ziel geprägt sind, Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt infolge direkter oder indirekter Subventionen aus Drittstaaten zu vermeiden. Die vorgeschlagenen Teilinstrumente betreffen eine Vielzahl von Rechtsbereichen, u. a. das Kartellrecht, die Fusionskontrolle, das Beihilfenrecht, die Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Investitionsschutzkontrolle. Es werden zudem Kombinationen der Teilinstrumente, insbesondere des ersten und des zweiten erwogen. Die vorgeschlagenen Regelungen haben überdies Bezug zu handelspolitischen Aspekten in WTO-Abkommen über internationale Subventionsregeln und für die Instrumente zum Schutz vor subventionierten Einfuhren oder Investitionsschutzregelungen. Auch handelspolitische Regelungen in bilateralen Abkommen werden tangiert.