26.05.2021

EU-Kommission konsultiert zum Entwurf von Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierung von KMU

Die EU-Kommission am 21. Mai 2021 eine gezielte öffentliche Konsultation zur geplanten Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen („Risikofinanzierungsleitlinien“) gestartet und einen überarbeiteten Entwurf veröffentlicht. Zuvor hatte sie am 17. Dezember 2020 eine Roadmap zu der anstehenden Überarbeitung veröffentlicht (vgl. dazu FIW-Bericht vom 11.01.21).

Nach Auffassung der Kommission erfüllen die Risikofinanzierungsleitlinien weitgehend ihren Zweck. Allerdings könnten einige technische Verbesserungen vorgenommen werden, um die Anwendung der Vorschriften zu erleichtern und diese wirksamer und effizienter zu gestalten. Die Mitgliedstaaten sollen gezielt Unterstützung für junge und innovative Unternehmen bereitstellen und Investitionen in die für eine umweltfreundlichere und stärker digitalisierte Wirtschaft relevanten Bereiche lenken können.

Die Risikofinanzierungsleitlinien gelten für alle Risikofinanzierungsmaßnahme, die nicht unter Abschnitt 3 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen. Nach der AGVO können die Mitgliedstaaten Risikofinanzierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. nur für KMU und bei Beträgen für die einzelnen Empfänger bis zu 15 Mio. EUR) ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission direkt durchführen.

Das Hauptziel der durch die Risikofinanzierungsleitlinien genehmigten staatlichen Beihilfen besteht darin, ein Marktversagen zu beheben, das KMU daran hindert, die für ihr Wachstum und die Entfaltung ihres vollen Potenzials erforderliche Finanzierung zu erhalten. Mit den Leitlinien soll KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung („Midcap-Unternehmen“ oder „Mid Caps“) der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert werden. Die Leitlinien sind insbesondere auf innovative und wachstumsorientierte KMU und bestimmte Arten von Midcap-Unternehmen in ihrer frühen Entwicklungsphase ausgerichtet, in der sie bei der Beschaffung von Finanzmitteln auf strukturelle Schwierigkeiten stoßen können. Im Mittelpunkt dieser Schwierigkeiten steht das Problem der asymmetrischen Information: KMU, vor allem wenn sie jung sind, sind oft nicht in der Lage, ihre Kreditwürdigkeit oder die Solidität ihrer Geschäftspläne gegenüber Investoren nachzuweisen. Ein solches Versagen auf den Märkten für Unternehmensfinanzierung führt zu einer „Finanzierungslücke“, von der KMU vor allem in der Seed-/Start-up- und frühen Wachstumsphase, aber auch in späteren Expansions- und Scale-up-Phasen betroffen sind. Trotz der Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds vor dem COVID-Ausbruch hätten einige KMU nach Angaben der Kommission immer noch Schwierigkeiten gehabt, Zugang zu angemessener Finanzierung zu erhalten. Mit der Überarbeitung sind nun gezielte Änderungen in den folgenden vier Kategorien vorgesehen:

  1. Neuordnung bestehender Bestimmungen, um die Verständlichkeit und Anwendbarkeit zu erhöhen, einschließlich der Konsolidierung bestehender Anforderungen an die Ex-ante-Bewertung;
  2. Weitere Präzisierungen des spezifischen Inhalts und des Umfangs der Nachweise, die zum Nachweis eines spezifischen Marktversagens oder anderen relevanten Hindernisses für den Zugang zu Finanzmitteln erforderlich sind. Nur für die Risikofinanzierungsmaßnahmen mit der größten Mittelausstattung – insbesondere jenen, die Einzelbeihilfen von mehr als 15 Mio. EUR ermöglichen – ist eine Analyse der Finanzierungslücke erforderlich.
  3. Konzentration der Leitlinien auf die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen, um Redundanzen mit der Bekanntmachung über den Begriff der Beihilfe zu vermeiden;
  4. Straffung der bestehenden Formulierungen und Angleichung der Definitionen, um die Kohärenz mit der AGVO zu erhöhen, ohne den Inhalt der Vorschriften zu ändern. Insbesondere wird die Definition „innovatives Unternehmen mittlerer Kapitalisierung“ zum Zwecke der Vereinheitlichung an die Bestimmung des Begriffs „innovatives Unternehmen“ in der AGVO angepasst.

Die Änderungen im Einzelnen in den einzelnen Kategorien können Hintergrundinformationen auf der Webseite der Kommission entnommen werden (auf dieser Seite abrufbar: 2021 risk finance (europa.eu))

Weitere Schritte: Die neuen Risikofinanzierungsleitlinien sollen im vierten Quartal 2021 von der Kommission angenommen werden.