15.02.2019

EU-Kommission konsultiert zum Entwurf einer Bekanntmachung zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Bekanntmachung, der die Rückforderung rechtswidriger und mit dem Binnenmarkt unvereinbarer staatlicher Beihilfen zum Gegenstand hat, eingeleitet (Frist für Stellungnahmen bis 29.04.2019).

Nach der beihilferechtlichen Verfahrensverordnung ist die Kommission verpflichtet, die Rückforderung rechtswidrig bewilligter Beihilfen anzuordnen, sofern dies nicht gegen einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts verstoßen würde. Ziel der vorliegenden Bekanntmachung ist es, die Verfahren und Vorschriften für die Rückforderung staatlicher Beihilfen zu erläutern. Sie legt außerdem dar, wie die Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedsstaaten erfolgt, um die Einhaltung der unionsrechtlichen Beihilfevorschriften sicherzustellen.

2007 schuf die Europäische Kommission erstmalig ein Regelwerk für die Umsetzung von Rückforderungsentscheidungen. Seitdem haben sich die Praxis der Kommission und die Rechtsprechung der Unionsgerichte weiterentwickelt. Durch die „State Aid Modernisation" 2012-2014 wurden außerdem viele Beihilfen von einer vorherigen Genehmigung der Kommission freigestellt. Ihrerseits hat die Kommission die nachgelagerte Kontrolle verstärkt, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten rechtswidrig erteilte Beihilfen zurückfordern. Die vorgelegte Bekanntmachung, in der diese Entwicklungen erläutert werden, soll die Rückforderungsbekanntmachung von 2007 ersetzen.