05.08.2021

EU-Kommission konsultiert zu Horizontal-Gruppenfreistellungsverordnungen und den zugehörigen Leitlinien

EU
Kommission
Gruppenfreistellungsverordnungen

 

Konsultation der Kommission: Horizontale Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Überarbeitung der EU-Wettbewerbsvorschriften (europa.eu)

Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2021 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der beiden kartellrechtlichen Horizontal-Gruppenfreistellungsverordnungen zu Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen („FuE-GVO") und Spezialisierungsvereinbarungen („Spezialisierungs-GVO") sowie der Leitlinien für horizontale Vereinbarungen („Horizontal-LL)"  bis zum 5. Oktober 2021 eröffnet.

Die geltenden Horizontal-GVOs laufen Ende 2022 aus. Die Europäische Kommission hatte bereits Anfang 2020 eine Konsultation zur Evaluierung der Verordnungen durchgeführt (vgl. FIW-Berichte vom 12.11.2019, 14.05.2020 und 10.05.21).

Der Fragebogen gliedert sich in einen Bereich, in dem die Kommission konkrete Optionen zur Überarbeitung der beiden Horizontal-GVOs vorlegt (Kapitel 5) und in einen Bereich, in dem Fragen zu weiteren Themenfeldern, insbesondere in Bezug auf die Überarbeitung der Horizontal-Leitlinien, gestellt werden (Kapitel 6). Die Konsultation umfasst folgende Themen:

-          Optionen mit Bezug auf KMU, Forschungsinstitute und Hochschulen (Kapitel 5.1)

Die Kommission prüft Optionen, um die Teilnahme von KMU, Forschungsinstituten und Hochschulen an Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen (FuE-Vereinbarungen) und Produktions-/Spezialisierungsvereinbarungen, die keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben, zu fördern. Zu den gegenwärtig geprüften Optionen gehören folgende:

Die Optionen 2 bis 5 könnten kumulativ angewandt werden.

-          Optionen hinsichtlich der Freistellungsvoraussetzungen in der FuE-GVO (Kapitel 5.2)

Die Kommission prüft Optionen, um den Abschluss von FuE-Vereinbarungen durch alle Arten von Marktteilnehmern zu fördern, sofern diese Vereinbarungen wahrscheinlich keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben. Die Kommission prüft folgende Optionen:

-          Optionen hinsichtlich der Spezialisierungs-GVO - Anwendungsbereich und Freistellungsvoraussetzungen (Kapitel 5.3) 

Die Kommission strebt an, den Anwendungsbereich und die Freistellungsvoraussetzungen der Spezialisierungs-GVO klarzustellen. Daher prüft die Kommission folgende Optionen:

Die Optionen 2 bis 4 könnten kumulativ angewandt werden.

-          Sonstige Bereiche für die Überarbeitung (Kapitel 6)