09.02.2023

EU-Kommission konsultiert Mitgliedstaaten zum Entwurf eines Befristeten Krisen- und Übergangsrahmens (TCTF)

EU
Kommission
Präsidentin Von der Leyen
Wettbewerbsfähigkeit
Wettbewerbspolitik
Beihilfenpolitik
TCF/TCTF
IRA

Staatliche Beihilfen: Kommission konsultiert Mitgliedstaaten (europa.eu) 

Zeitgleich mit der Mitteilung „A Green Deal Industrial Plan for the Net-Zero Age” („Green-Deal-Industrieplan für die Netto-Null-Ära“) hat die EU-Kommission am 1. Februar 2023 auch Mitgliedstaaten gebeten, bis zum 13. Februar 2023 zu den vorgeschlagenen Änderungen des Befristeten Krisenrahmens (TCF) zu äußern, der zu einem Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen (TCTF) erweitert werden soll (vgl. dazu FIW-Bericht vom 06.02.2023). 

Die Kommission ist der Ansicht, dass zusätzliche strategische Investitionen erforderlich sind, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und den grünen Übergang im Einklang mit den REPowerEU-Zielen zu beschleunigen. Dadurch soll der ökologische Wandel in Europa erleichtert und beschleunigt werden. Neben dem neuen Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen wird die Kommission auch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung überarbeiten, um die Schwellenwerte für die Anmeldung anzuheben und die Genehmigung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) zu vereinfachen und zu beschleunigen (vgl. FIW-Bericht vom 06.02.2023). 

Die wichtigsten Änderungen des ursprünglichen TCF werden ab Abschnitt 2.5 dargelegt. Es wird vorgeschlagen, die Einführung erneuerbarer Energien und die Dekarbonisierung der Industrie weiter zu erleichtern, indem folgende Möglichkeiten vorgesehen werden sollen: 

Die im TCTF angekündigten temporären Änderungen sollen bis zum 31.12.2025 befristet werden.