21.05.2019

EU-Kommission führt gezielte Konsultationen zu Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien und zu Regionalbeihilfeleitlinien durch

EU
Europäische Kommission
Beihilfenpolitik
Energiebeihilfen
Regionalbeihilfen

Informationen zur Konsultation über die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien (EEAG): http://ec.europa.eu/competition/consultations/2019_eeag/index_en.html

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/EEAG_Targeted_Consultation

Informationen zur ‚Konsultation über die Regionalbeihilfeleitlinien:

http://ec.europa.eu/competition/consultations/2019_rag/index_en.html

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Targetedconsultationregionalaidframework2014-2020

Am 14. Mai 2019 hat die EU-Kommission parallel zu der allgemeinen laufenden Konsultation zum Fitness Check verschiedener europäischer Beihilferegelungen zwei weitere Konsultationen speziell zu den Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien (EEAG) sowie den Regionalbeihilfeleitlinien und den jeweils relevanten Passagen in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) eingeleitet (vgl. dazu auch FIW-Berichte vom 16.01.19 und 15.02.19). Diese sogenannten „targeted consultations" (gezielte Konsultationen) ergänzen die allgemeine Konsultation und stellen detaillierte Fragen zu bisherigen Erfahrungen mit und Änderungsbedarf in den jeweiligen Leitlinien.

Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen läuft - parallel zu der allgemeinen Konsultation - bis zum 10. Juli 2019. Hierfür hat die Kommission Fragebögen bereitgestellt.

Neben allgemeinen Fragen zur Wirksamkeit der Leitlinien und Kohärenz mit anderen Vorschriften finden sich unter anderem auch Fragen zur Liste der beihilfefähigen Sektoren und Produkte, zur Höhe der Mindesteigenbeträge der Unternehmen bei der Finanzierung erneuerbarer Energien oder zu möglichen Marktverzerrungen durch die Ermäßigungen der Stromabgaben für energieintensive Unternehmen.

Die Kommission beabsichtigt, Anfang 2020 eine Analyse der Ergebnisse der Eignungsprüfung zu veröffentlichen und mögliche Folgemaßnahmen zu prüfen.